Netter Versuch der Vermieterin. Ist aber komplett unwirksam. Reparatur oder Erneuerung von Heizanlagen hat nichts, aber rein gar nichts mit Bagatellschäden zu tun.
Halt der Vermieterin das hier unter die Nase:
Der BGH (grundlegendes Urteil: NJW 1989/ 2248) schränkt den Begriff weiter ein, und begrenzt die Möglichkeit der Abwälzung der Kosten für Kleinreparaturen auf Gegenstände, die dem „häufigen Zugriff“ des Mieters unterliegen. Dazu gehören neben den in § 28 Abs 3 IIBV genannten Gegenständen wohl auch Rollläden, Markisen, Jalousien und eventuell mitvermietete Einrichtungsgegenstände wie etwa Kühlschränke, Waschmaschinen und dergleichen.
Quelle und mehr http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm
Und noch was:
BGB § 535
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
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Zitat
und habe Ihr anschließend den restlichen Betrag der NKA ohne die 336€ überwiesen....
Das war leider ziemlich dumm von Dir.
Ich schlage vor die Abrechnung fachanwaltlich prüfen zu lassen und Einspruch gegen die Abrechnung einzulegen. Das kannst Du noch binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung. Warte aber nicht zu lange damit.