Beiträge von anitari

    Einzelzelle...?

    Ich löse mal ... tiger meint sicher Einzug

    Tiger888

    Zitat

    Also ich habe noch nie eine abrechnung bekommen oder gesehen, welche vor den EZ reicht.

    Dann hast nach Ein- oder Auszug innerhalb des Abrechnungszeitraumes, also Nutzungszeitraum kürzer als dieser, nie eine korrekte Abrechnung bekommen.

    Also ich habe noch nie eine abrechnung bekommen oder gesehen, welche vor den EZ reicht.

    EZ:confused:

    Zitat

    Sehe hier höchstens 1.9.-28.2.

    Das ist der Nutzungszeitraum innerhalb des Abrechnungszeitraumes

    Beides ist korrekt in der Heizkostenabrechnung angegeben.

    Ich finde der Vm müsste hier den H-Abschnitt anpassen, sodass der korrekte Zeitraum abgerechnet wird (4 Monate)

    Der Zeitraum ist doch korrekt. 31.3.14 - 28.2.15 sind 12 Monate.

    Ein einmal gewählter Abrechnungszeitraum kann nicht so einfach geändert werden. Und wenn doch dann für das ganze Objekt geändert werden, nicht für einzelne Mieter.

    Es kommt zwar selten vor das für Betriebs- und Heizkosten unterschiedliche Abrechnungszeiträume gewählt werden, aber unzulässig ist es nicht.

    Den hatte ich schon angesprochen, der meinte dass alles so richtig sei, und die Nebenkosten im Jahr 2015 niedriger sein würden, aber woher er das wissen will, kann ich mir nicht erklären?


    Weil Du im Gegensatz zu der letzten Abrechnung auch heizfreie Monate, i. d. R. Mai bis September, als Nutzungszeitraum hast. In denen Du Heizkosten für die Heizperiode (Oktober - April) "ansparen" kannst.

    Abrechnungszeitraum für Heizkosten ist hier der 1.3.14 - bis 28.2.15

    Dein Heiz-Nutzungszeitraum 1.9.14 - 28.2.15, also 6 Monate und davon 4 Heizmonate in denen die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch sind wie die gezahlten.

    Zitat

    Wieso er die Nebenkostenabrechnung für 2014 erst 2016 schickt konnte er auch nicht wirklich erklären.

    Das ist mir noch gar nicht aufgefallen. Da hat er wohl gepennt. Erstellt wurde sie ja schon am 30.11.15.

    Für den Abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12.14 ist die Nachforderung des Vermieters mit dem 1.1.16 verfristet. Heißt die mußt Du nicht mehr zahlen.

    Du könntest jetzt wie folgt verfahren:

    Den Endbetrag der Abrechnung 779,76 € um den Teil Betriebskosten 285,89 € kürzen, das ergibt einen neuen Endbetrag von 493,87 €.

    Also ausschließlich die Heizkosten. Deine Gesamtvorauszahlungen von 6 Monaten in Höhe von 480 € gegenrechnen und 13,87 € nachzahlen.

    Dem Vermieter teilst Du nachweisbar per Einwurfeinschreiben mit das die Nachforderung der Betriebskosten verfristet ist, Du die Gesamtabrechnung um diesen Teil gekürzt hast und sich darum lediglich eine Nachzahlung in Höhe von 13,87 € ergibt, die Du umgehend begleichen wirst.

    Zitat

    Könnt ihr vielleicht einmal drüber gucken und mir sagen, ob das so passt?

    Rein Rechnerisch passt das.

    Gesamtkosten : 8 Wohneinheiten : 12 Monate X 4 Monate

    Zitat

    In meiner Wohnung habe ich auch keinen Heizungszähler

    Eventuell außerhalb?


    aber 1 Bild sagt halt immernoch mehr als 1.000 Worte;.

    Und 3 Bilder noch mehr :o

    Aus meiner Sicht ist das auf der Brunata/Minol-Abrechnung lediglich die Auflistung der Frisch-, Abwasserkosten und dem Niederschlagswasser, aber keine Abrechnung.

    Die hat der Vermieter, und so wie ich das sehe korrekt, gemacht.

    Kannst ja selbst nachrechnen:

    Gesamtkosten : Gesamtpersonentage x Eure Personentage

    Vorausgesetzt die Umlage nach Personen ist im Mietvertrag vereinbart.

    Was mir auffällt sind die, angesichts der Wohnfläche von 103 m², relativ geringen Vorauszahlungen von 220 €.

    Wenn man bedenkt das Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten bei durchschnittlich 1,30 € - 1,60 €/m² liegen.

    Die Gesamtkosten von 1427 € für 9 Monate kommen da schon hin.

    Macht Pi x Fensterkreuz 160 € monatlich bleiben gerade mal 60 € für die übrigen BK. Wenn man dann etwa 20 € für Wasser abzieht reicht das weder hinten noch vorne.

    Die Kosten der WW Aufbereitung sind mit über 10 € pro m² ziemlich hoch.

    Laß die Abrechnungen von einem Fachanwalt für Mietrecht trotzdem prüfen.

    Ist der Abrechnungszeitraum für Betriebskosten das Kalenderjahr hast Du frühestens am 01. Januar 2017 Anspruch auf die Abrechnung für 2015.

    Wurde die Wohnung definitiv mängelfrei zurück gegeben, bestehen keine Mietrückstande und ist keine Nachzahlung aus der letzten BK-Abrechnung zu erwarten, gibt es keinen Grund für den Vermieter die Kaution oder einen Teil davon noch einzubehalten.

    Handhabe? Mahnbescheid erlassen.

    Wir haben haben für 01.02.14 bis 31.12.14 880 € Abschlag vorausgezahlt.

    Inklusive Heizung und Warmwasseraufbereitung etwa 600 € zu wenig. Wenn Du das der Nachzahlung gegenüber stellst sollte Dir alles klar sein.

    Laut Betriebskostenspiegel liegen die Durchschnittlichen Heizkosten bei 1,20 - 1,35 € pro m², Warmwasseraufbereitungskosten bei 0,20 - 0,25 €.


    Zitat

    Nebenkosten von 133 € für 2 Personen bei 50 m² realistisch?

    Realistischer als 73 €. Denn die reichen eigentlich nur für Heizung und Warmwasseraufbereitung.

    Zitat

    Wir sollen diesen Betrag anteilig für Januar 14 bis Juli 14 bezahlen. Wobei wir erst im Februar 14 eingezogen sind.

    Entscheidend ist wann Mietbeginn war.

    Ist vertraglich nichts anderes vereinbart und eine Abrechnung nach Verbrauch nicht möglich muß der Vermieter nach der Wohnfläche abrechnen.

    Soweit ich Deinen Ausführungen folgen kann ist es ein Haus mit mehr als 2 Wohnungen.

    Dann hätte ich einen kleinen Lichtblick für Dich.

    Da der Vermieter nicht nach der Heizkostenverordnung abrechnet, wozu er verpflichtet ist, darfst Du den Posten Heizung und Warmwasser um 15 % kürzen.

    Zu 1: Bei Abrechnungszeitraum, und nur der zählt, nicht wann Aus- oder Einzug war, gleich Kalenderjahr ist die Abrechnung für 2014 Ende November noch fristgerecht zugegangen.

    Zu 2: Sehr ernst. Eigentlich hätte der Vermieter gar nicht mahnen müssen. Er hätte gleich einen Mahnbescheid erlassen können. Denn die 30 Tage Prüfungsfrist die dem Mieter zustehen waren ja Ende Dezember um. Somit warst Du automatisch in Verzug. Das der Vermieter Privatvermieter ist spielt überhaupt keine Rolle.

    Zu 3: Sollte es zu einem Prozess kommen der zu Gunsten des Vermieters endet können auch Anwaltskosten geltend gemacht werden.

    Zu 4: Zahlen mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" und dann die Abrechnung prüfen lassen. Noch binnen 12 Monate nach Zugang der Abrechnung können Mieter gegen diese Einwände erheben.

    Zitat

    2014 wurde die Wohnung vom 01.01. bis zum 30.04. bewohnt.

    Sind auch Heizkosten dabei ist eine Nachzahlung bei diesem Nutzungszeitraum nicht verwunderlich.

    Es waren ausschließlich Heizmonate. Da sind die tatsächlichen Heizkosten 2 - 3 x so hoch wie die gezahlten, etwa 53 % der Jahresheizkosten, und hattest keinerlei "angespartes" Heizkostenguthaben aus heizfreien Monaten.

    FRAGE: Habe ich damit die Wasserkosten 2 x bezahlt?

    Nein.

    Das in den Abrechnungen nur Warmwasser steht führt leider regelmäßig zu dem Mißverständnis.

    Richtig müßte es Warmwasseraufbereitung.

    Du zahlst 1 x den Verbrauch von Kaltwasser und 1 x für die Erwärmung des Wassers.

    Ist denn die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart? Wenn nicht muß nach der Wohnfläche abgerechnet werden, wenn nach Verbrauch bzw. Verursachung nicht möglich.

    Zitat

    Eine (Excel-)Tabelle, erstellt von unserem Vermieter,

    Wo ist das Problem? Ich mache das auch so.

    Zitat

    Als am hlg. Abend unsere Nebenkostenabrechnung (NKA) ins Haus flatterte, war die Stimmung erst mal futsch.

    Sicher wegen einer Nachzahlung:rolleyes:

    Mach doch mal genauere Angaben.

    Zum Beispiel Wohnfläche, Personenzahl, monatliche Vorauszahlungen, wann eingezogen.

    Besser wäre es, wenn möglich, die komplette Abrechnung einscannen und als Bild(er), nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

    Ich habe u.a. gelesen, dass nach der bereits geleisteten Zahlung keine Forderung zu Lasten des Mieters mehr geltend gemacht werden kann.


    Falsch gelesen. Innerhalb der 12monatsfrist nach Ende des Abrechnungszeitraumes kann der Vermieter die Abrechnung noch korrigieren.

    Ob die Höhe der Forderung berechtigt ist kann man ohne die Einzelheiten zu kennen nicht beantworten.

    Du hast aber das Recht die Abrechnung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen und beim Vermieter die Originalbelege einzusehen.

    Hallo,

    nun habe ich noch eine Frage.
    Wir hatten 8 Jahre eine Gebäudeversicherung, die für unsere Wohnung im Jahr 40€ kostete.

    Jetzt hat unser Vermieter eine neue Versicherung abgeschlossen, die beträgt jetzt 432€ im Jahr. Für das ganze Haus (190m² von 1930) kostet die Versicherung 670€

    Kann ich die neue Versicherung wegen Unwirtschaftlichkeit ablehnen? Und weiter den alten Betrag zahlen?

    Gruß Karin

    670 € im Jahr bei 190 m² für eine Gebäudeversicherung ist schon realistisch.

    Ich vermute eher das mit der alten Versicherung was nicht stimmte.

    Lass Dir beide Policen vorlegen und vergleiche sehr genau.

    Bist Du ganz sicher das die 40 € für Gebäudeversicherung und nicht etwa für die Gebäude-/Grundstückshaftpflicht waren?

    Kann man solche falsch berechneten Posten notfalls auch mit der Nebenkostenvorauszahlung verrechnen (nach bestimmter Frist, Anmahnung und Ankündigung natürlich)?

    Man kann sie von den Gesamtkosten der Abrechnung abziehen. Sprich die Abrechnung selbst korrigieren, nicht mit den laufenden Zahlungen verrechnen.

    Was habt Ihr von Juli bis Dezember, immerhin etwa 6 Monate, unternommen um die Räumung abzuwenden bzw. eine andere Wohnung zu bekommen?

    Deutsche Gerichte bzw. Richter entscheiden i. d. R. für den Mieter. Wenn dieser das nicht getan hat muß schon was dran sein.


    Gibt es ein Gesetz, dass der Mieter die Dunstabzugshaube beim Kochen an machen muss?

    Nicht das ich wüßte.

    Man könnte bestenfalls im Mietvertrag darauf hinweisen das Ding zu nutzen.

    Hat die Küche kein Fenster?

    Zitat

    Fände es schade, wenn dieser sie aus Stromspargründen immer aus lässt und somit der Fettdunst sich in der Wohnung über die Jahre überall festsetzt.

    Ich hatte Jahrzehnte lang keine Dunstabzugshaube. Fettdunst hat sich nirgends abgesetzt.

    Auch heute mache ich lieber das Fenster auf als dieses doofe Geräusch in den Ohren zu haben.

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