Das Zimmer wurde mir leer vermietet.
Dann ist eine Befristung ohne Angabe eine zulässigen Grundes unwirksam.
Sprich Du kannst jetzt zum 31.07.2016 kündigen.
Das Zimmer wurde mir leer vermietet.
Dann ist eine Befristung ohne Angabe eine zulässigen Grundes unwirksam.
Sprich Du kannst jetzt zum 31.07.2016 kündigen.
Zitat§4 MietdauerDas Untermietverhältnis beginnt am ____________01.04.2016__________________ . □ Es läuft auf unbestimmte Zeit. Es endet am _________01.10.2016________________
Läuft auf unbestimmte Zeit und endet am 01.10.2016 paßt nicht zusammen.
Entweder auf unbestimmte Zeit (unbefristet) oder mit festem Enddatum (befristet).
Für befristet müßte im Vertrag einer von 3 zulässigen Gründen genannt sein.
Ist das "WG-Zimmer" möbliert oder unmöbliert gemietet?
Wenn du nicht gerade in Sachsen oder Berlin-Brandenburg wohnst ist der Vermieter in der Pflicht, für Rauchmelder zu sorgen.
http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-deutschland/
In einigen Bundesländern gibt es für Bestandsbauten auch noch Übergangsfristen. Für Bayern z. B. noch bis 01.01.2017
Nein, bestenfalls einen Grund für eine Abmahnung.
Warum?
Der 5. April 2016 ist der 3. Bankbuchungstag. Die Miete also, wenn sie dann auf dem Konto des VM ist, fristgerecht gezahlt.
Zitatjetzt kam es leider dank dem Wochenende und einer verspäteten überweisung dazu, dass der vermieter das Geld morgen 05.04. auf dem konto haben wird
Kein Problem. Der 05.04.2016 ist für Mietzahlungen der 3. Werktag, besser gesagt Bankbuchungstag.
Erst dann ist per Gesetz die Miete erst wirklich fällig.
Zitatwir hatten in unserer wg vor ca. 1,5 Jahren einen Rechtsstreit mit ubseren Vermietern und eine fristlose Kündigung im Briefkasten aufgrund verspäteter miete
Was hat denn der Vermietet als verspätete Zahlungen angesehen?
ZitatWas kann man da machen????
Nichts außer weiterhin schön brav und pünktlich die im ursprünglichen Mietvertrag vereinbarte Miete zahlen.
Eventuell den neuen Vermieter auf BGB § 566 verwiesen.
Hallo Akkarin,
in Mazas Frage heißt es u. a.
ZitatBin jetzt dort auch ausgezogen
Ich habe das so interpretiert das das Mietverhältnis beendet ist. Ich kann mich natürlich auch täuschen. Ausgezogen heißt nicht immer das der Vertrag beendet ist, wir wie wissen.
Zurückfordern geht übrigens auch nicht so einfach..
Nach Ende des Mietverhältnisses geht das.
Mietminderung fordert man nicht, die nimmt man selbst vor.
Baulärm berechtigt durchaus zur Mietminderung.
Zu Höhe und Vorgehensweise lass Dich fachanwaltlich beraten. Als Laie kann man da viel falsch machen und hat im Hanumdrehen Mietschulden.
Die Dacherneuerung fällt nicht zufällig mit einer energetischen Sanierung zusammen?
Wenn ja wäre eine Mietminderung 3 Monate ab Beginn der Arbeiten nämlich ausgeschlossen.
Für den Zeitraum bis 31.03.2916 kannste Dir nun selbst ausrechnen.
Unzulässiger Zeitraum ;), außer Maza ist unsterblich
ZitatHabe nur die Zähler in Bad und Küche für KW und WW und den Wärmezähler im Flur .
Das sind vermutlich alles Zwischenzähler. Die sehen in etwa so wie auf dem Bild aus. Auf Warmwasserzählern steht dann bis 90 °C
Trifft das zu sind die Wasserkosten in den BK die Du an den Vermieter zahlst enthalten.
Stell mal noch ein Bild mit dem § 16 des Vertrages ein.
Funkesteuerte Messeinrichtungen speichern an jedem Monats letzten den Zählerstand. Da sollte es kein Problem sein Deinen Stand zu Mietbeginn zu ermitteln.
Bei elektronischen ist das schon schwieriger. Wurde hier auch noch bei Auszug der Vormieters die Ablesung verpennt kann später nur noch geschätzt werden.
Strom hast Du aber angemeldet?
Sollte es wirklich so sein das Du Wasser und Gas selbst anmelden mußt, glaub mir, da hätte nach etwa 3 Monaten schon jemand vom jeweiligen Versorger auf der Matte gestanden.
Das BGB § 543 sagt dazu
Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
Allerdings nur nach erfolgloser Abmahnung.
Hast Du einen Hauptwasserzähler in der Wohnung?
Denn nur dann hättest Du Dich beim Wasserversorger anmelden und einen Vertrag abschließen müssen.
Hast Du nur einen Zwischenzähler sind die Kosten für Frisch- und Abwasser in den Betriebskosten die Du an den Vermieter zahlst enthalten.
Die Abrechnung erfolgt dann 1 x jährlich durch den Vermieter.
Gleiches, in den BK enthalten und 1x jährliche Abrechnung, gilt auch für die Heizkosten.
Schau noch mal in den Mietvertrag was genau zu Betriebskosten vereinbart ist. Besonders welche Betriebskostenarten.
Du zahlst doch einen monatlichen Betrag für Betriebskosten an den Vermieter?
ZitatDer Zählerstand für die Heizung wurde wohl vergessen abzulesen . Scheint aber ein elektronischer zu sein und bedarf keiner ablesung?
Elektronische müssen auch abgelesen werden. Nur bei funkgesteuerten Heizkostenverteilern entfällt die Ablesung an den Heizkörpern direkt.
Natürlich ist die Kündigung wirksam. Zum 30. Juni.
Das sie zum 30. April kündigen wollte, aber nicht hat ist ihr Problem.
Als Mieter hast Du 12 Monate + 1 Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes Anspruch auf die Abrechnung.
Ist der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr hast Du seit dem 01.01.2016 Anspruch auf die Abrechnung 2014.
Du solltest den Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben auffordern die Abrechnung für das Jahr 2014 bis zum, sagen wir mal, 15.04.2016 zuzustellen.
Kommt er dem nicht nach kannst Du, da das Mietverhältnis beendet ist, sämtlich Vorauszahlungen für diesen Zeitraum zurückfordern.
Für die Abrechnung 2015 hat der Vermieter noch bis 31.12.2016 Zeit sie Dir zuzustellen.
Immer Vorausgesetzt Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr.
Danke für den Hinweis!:)
Ach ja, deitsche Schprache iss sich doch schwerre Schprache![]()
Mir haben es vor allem die Kommata und Semikola (Plural 2) bzw. Semikolons (Plural 1) (als Hinweis für Kolinum:p) angetan![]()
Zitathabe ich Anspruch darauf, dass ich nur die tatsächlich in meinem Mietzeitraum angefallenen Kosten übernehmen muss
Dem Irrglaube das man nur die im Nutzungs-/Mietzeitraum tatsächlich entstandenen Kosten tragen muß unterliegen viel Mieter.
Stell Dir vor in Deinem Nutzungszeitraum wären die Kosten der Heizungs-, Aufzugswartung, Emissionsmessung, Versicherungen etc. angefallen.
Würdest Du es einsehen die 100%ig tragen zu müssen und der Mieter nach Dir gar nicht?
ZitatSowohl die Kleinreparatur, als auch die Wartung muss ja doch ich bezahlen,
Die Kleinreparatur mußt Du nur zahlen wenn sie auch wirklich eine ist und der Betrag nicht höher als der vereinbarte Höchstbetrag für Einzelreparaturen ist.
ZitatDie Reparatur würde ich natürlich nicht selbst erledigen, sondern dem Vermieter überlassen.
Dann dann laß anschließend die Handwerkerrechnung vorlegen.
Manche Vermieter mogeln da gerne mal und lassen sich 2 Rechnungen ausstellen.
Auch ich, etwas älter als Leipziger, halte das für unnützen Schnick-Schnack.
Außerdem soll es ja noch Menschen, so wie ich, geben die gar kein Eierfone haben und auch keins wollen.
Ich halte es das wie olle Jöte
Denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen
Hallo ihr Miet(rechtler)!
In der Zwischenzeit ist einiges passiert, ich habe meinen ehemaligen Mitmieter Mitte Februar verklagt und am kommenden Dienstag ist die Verhandlung.
Schreib mal wie das so abläuft mit der Klage auf Kündigungszustimmung.
Derartige Fragen tauchen ja öfter auf. Aber Infos wie der Ablauf ist gibt so gut wie keine.
Knapp 8 Wochen ist ja recht schnell.
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