Hallo
Ich habe zu einem gewerblichen Mietverhältnis einige Fragen:
Leider hat der Mieter (Kleinstunternehmen) in 2010 noch keine Miete bezahlt. (bezahlen können?) Eine mündliche Mahnung blieb erfolglos. Gibt es im gewerblichen Bereich Fristen und Mahnstufen die ich als Vermieter einhalten muss oder kann bei einem solchen Verzug die vertraglich vereinbarte außerordentliche Kündigung auch ohne Mahnungen ausgesprochen werden? Da ich befürchte dass eine Pleite unmittelbar bevorsteht habe ich große Sorgen für dieses Szenario. Darf ich nach Ausspruch der fristlosen Kündigung die Räume versiegeln wenn der Mieter seinen (Rest-) Zahlungen nicht nachkommt? Kann ich eine Maschine „pfänden“ bzw. verwahren um meinen Forderungen aus Miete und Nebenkosten Nachdruck zu verleihen? Falls nein was geschieht wenn ich das trotzdem mache?
Danke für Ihre Antworten
Mit freundlichen Grüßen HdP