Beiträge von Bluebar

    Hallo Vermieter,

    danke für die Antwort.

    Es ist nicht so, dass die Haftpflicht gar nicht zahlen möchte. Im Fall des Hausrats war es so, dass wir von der Haftpflicht des Verursachers den Zeitwert bekommen hätten für defekt Gegenstände, Möbel etc. Von unserer Hausratversicherung haben wir den Neupreis bekommen. Die hat sich das Geld aber von der Haftpflicht wiedergeholt.

    So soll es wohl bei der Gebäudeversicherung auch laufen. Die Haftpflicht zahlt dann an die Gebäudeversicherung zurück (intern).

    Nur können wir mit dieser nicht kommunizieren, weil wir da keine Vollmacht haben. Die liegt bei dem Vermieter. Bezahlen dürfen wir die Gebäudeversicherung aber.

    Wird wohl auf einen Anwalt hinauslaufen. Eigentlich wollten wir das vermeiden und haben ein entspanntes Verhältnis angestrebt.

    Hallo erstmal!

    Das ist mein erster Beitrag hier.

    Seit einem Jahr haben wir in unserem Bad einen Wasserschaden, der durch eine defekte Waschmaschine des Mieters über uns verursacht wurde.

    Die Decke wellt sich, Farbe blättert ab, Wasserränder sind zu sehen. Schimmel war auch da, ging aber wieder weg, nachdem es getrocknet war.

    Wir hatten alles fristgerecht gemeldet. Über das Jahr haben wir mehrere Einschreiben an den Vermieter geschrieben, mit der Bitte um Regulierung, auch mit Terminsetzungen. Wir erhielten jedoch keine schriftliche Antwort vom Vermieter. Das letzte Einschreiben kam an uns zurück.

    Nun hat vor 1 Monaten der Vermieter gewechselt, da das Haus verkauft wurde.

    Wir meldeten den Schaden dem neuen Vermieter. Der jedoch schrieb, dass er nichts damit zu tun habe, da der Schaden nicht zu der jetzigen Zeit entstanden ist.

    Der alte Vermieter reagiert nicht, der neue sieht sich nicht in der Verantwortung.

    Die Gebäudeversicherung, die wir versucht haben zu kontaktieren darf uns keine Auskunft geben, da wir nicht der Versicherungsnehmer sind. Es ist sozusagen das Haus.

    Unsere Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung des Verursachers schreiben, die Gebäudeversicherung ist verantwortlich.

    Na ja und wir sitzen mit dem Wasserschaden da.

    Ich denke aber, dass auch der neue Vermieter eine Mitverantwortung hat, da wir den Mietvertrag ja jetzt mit ihm haben und wir kein Bad mit Wasserschaden gemietet haben.

    Ich hoffe, jemand hier kann mir weiterhelfen.

    Wer ist nun verantwortlich? Welche Rechte haben wir?

    Vielen Dank!

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