Hallo Vermieter,
danke für die Antwort.
Es ist nicht so, dass die Haftpflicht gar nicht zahlen möchte. Im Fall des Hausrats war es so, dass wir von der Haftpflicht des Verursachers den Zeitwert bekommen hätten für defekt Gegenstände, Möbel etc. Von unserer Hausratversicherung haben wir den Neupreis bekommen. Die hat sich das Geld aber von der Haftpflicht wiedergeholt.
So soll es wohl bei der Gebäudeversicherung auch laufen. Die Haftpflicht zahlt dann an die Gebäudeversicherung zurück (intern).
Nur können wir mit dieser nicht kommunizieren, weil wir da keine Vollmacht haben. Die liegt bei dem Vermieter. Bezahlen dürfen wir die Gebäudeversicherung aber.
Wird wohl auf einen Anwalt hinauslaufen. Eigentlich wollten wir das vermeiden und haben ein entspanntes Verhältnis angestrebt.