Beiträge von alex84

    ich habe am 3.1.; 23.1. und 30.1. eine EMail geschrieben, auf die teilweise auch geantwortet wurde und am 15.3. mit Einschreiben noch einmal darauf hingewiesen (auch hier gab es eine Antwort) Ich habe allerdings nur die Mängel angezeigt und mit keinem Wort Mietminderung erwähnt.

    Ich bin zum 01.01.12 in meine neue WOhnung gezogen zu der auch ein Keller gehört. Dieser war bei Mietbeginn vom Vormieter noch komplett zugestellt. Die Hausverwaltung hat mir zugesichert, den Keller kurzfristig zu räumen und mir Schlüssel nach zu machen. Ich habe die Hausverwaltung 1 mal im Monat darauf hingewiesen das noch nichts passiert ist. Anfang April erhielt ich die schriftliche Mitteilung, dass allles in Auftrag gegeben wurde und ich kurzfristig die Schlüssel und Zugang erhalte. Soeben wurde mir telefonisch mitgeteilt das noch garnichts passiert ist.

    Ich würde nun gerne die Miete um 10% kürzen.
    Meine Frage: Kann ich das Rückwirkend per 01.01.12 machen? Mir war der Mangel bei Einzug bekannt, allerdings wurde mir die Behebung zugesichert. Ich habe zwar immer darauf hingewiesen, allerdings nicht einmal mit Mietminderung gedroht.

    Vielen Dank.

    Ich kann mir die Antwort zwar schon denken und ich weis auch das ich mich unglaublich naiv verhalten habe, aber trotzdem:

    Ende 2010 habe ich meine Nebenkostenabrechnung für 2009 fristgerecht erhalten und nach kurzem Überfliegen Anfang Januar 2011 die Nachzahlung in Höhe von knapp 350 € überwiesen.
    Jetzt ist mir vorgestern aufgefallen, das anstatt meiner tatsächliche Vorrauszahlung in Höhe von 1.700€ nur 1.200€ in der Nebenkostenabrechnung angegeben wurden.

    Mir ist das in der Nebenkostenabrechnung für 2010 aufgefallen, ich habe um Korrektur gebeten und habe auch für 2010 eine neue korrekte Abrechnung erhalten.

    Gibt es hierfür eine andere frist oder kennt zufällig jemand ein Urteil oder sind die 500€ weg?

    Vielen Dank für eure Hilfe

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