Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung zu ermöglichen. Bestehen Mängel, die den Mietgebrauch einschränken, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern, d.h. er kann je nach Stärke der Beeinträchtigung den Bruttozins um einen gewissen Prozentsatz mindern. Unbeachtlich ist hierbei, ob der Mangel schon zur Zeit der Überlassung der Mietwohnung bestand oder erst während der Mietzeit auftritt. Ein Minderungsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn du als Mieter die Mängel schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages kanntest oder der Mangel der Mietwohnung selbst durch dich verursacht wurde.
Der erste und wichtigste Schritt für dich als Mieter ist, dem Vermieter den Mangel sofort anzuzeigen. Es ist nicht nur dein gutes Recht, sondern sogar deine Pflicht. Unterlässt du als Mieter die unverzügliche Anzeige, so bist du für die durch die Nichtanzeige entstandenen Schäden zum Ersatz gegenüber dem Vermieter verpflichtet.
Grundsätzlich solltest du die Mängel nachweisbar gegenüber deinem Vermieter geltend machen. Am besten solltest du die Mängel von Anfang an schriftlich anzeigen, da Telefonate im Streitfall oftmals schlecht bewiesen werden können. Um den Zugang deiner Mängelanzeige beim Vermieter nachzuweisen, empfehle ich drei Möglichkeiten:
Anzeige durch Übergabeeinschreiben Abgabe der Mängelanzeige beim Vermieter oder Verwalter, wobei der Empfang auf deiner Kopie bestätigt werden sollte. Einwurf in den Briefkasten des Vermieters oder Verwalters in Anwesenheit eines Zeugen, der auch den Inhalt des Schreibens kennt.
In dem Schreiben solltest du die Mängel genau bezeichnen und deinen Vermieter auffordern, die von dir aufgeführten Mängel unverzüglich innerhalb einer von dir gesetzten Frist zu beseitigen. Hierzu schlage ich dir folgenden Musterbrief vor:
Mängelanzeige
Sehr geehrter Herr…,
in meiner Wohnung ist folgender/sind folgende Mängel aufgetreten:
...
...
...
Da Sie gemäß § 536 BGB zur Instandhaltung verpflichtet sind, bitte ich Sie, den Mangel/ die Mängel innerhalb von zwei Wochen spätestens jedoch bis zum .... beseitigen zu lassen.
Ich weise Sie darauf hin, dass ich die Miete nur unter Vorbehalt zahle. Außerdem teile ich Ihnen mit, dass ich nach fruchtlosem Fristablauf die Miete angemessen um 20% rückwirkend mindern werde.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Ich denke, so bist du auf dem richtigen Weg. Es empfiehlt sich jedoch Rat und Unterstützung bei einem örtlichen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht zu holen.
LG und viel Erfolg
Tenor