Beiträge von tenor

    Hallo hafra0510,

    lass dich von der Unsachlichkeit des Users nicht abschrecken.

    Du hast natürlich ein Mietminderungsrecht und ich würde auch davon Gebrauch machen!

    Ab Beginn der Baumaßnahme kannst du die Miete mindern. Auch dein Privateigentum muss vom Vermieter ersetzt werden, falls nicht mehr zu gebrauchen! Für die Reinigung muss der Vermieter ebenfalls aufkommen. Sollte die Wohnung während der Baumaßnahme nicht bewohnbar sein, dann muss der Vermieter sogar für Ersatz evtl. für ein Hotelzimmer sorgen.

    Ich rate dir, dich von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen oder dich an einen örtlichen Mieterverein zu wenden.

    LG aus Recklinghausen:)

    Hallo,

    ohne Zustimmung besser keinen Hund anschaffen! Du solltest versuchen, eine Erlaubnis vom Vermieter zu bekommen.

    Im Hinblick über das aus § 242 BGB wirkende Willkürgebot ist der Vermieter jedoch verhindert, ohne triftigen Grund, gleiche Sachverhalte ungleich zu behandeln"

    Etwas verständlicher ausgedrückt:
    Der Vermieter kann nicht einer Mietpartei die Hundehaltung erlauben und der anderen nicht. Letztlich kannst du eine richterliche Klärung anstreben.

    Hier mal ein Urteil, welches sich mit dieser Thematik beschäftigte:

    LG Berlin 64 S 234/85

    Es besteht die Möglichkeit den örtlichen Mieterverein mit der Vertretung deiner mietrechtlichen Interessen zu beauftragen.

    LG Tenor

    Hallo,

    bei dem Mietvertrag handelt es sich um einen 0815 Mietvertrag, der 100.000 fach gedruckt wurde. Sollten im Vertrag Klauseln befindlich sein, die gegen geltendes Recht verstoßen, sind diese nicht wirksam. Die Nebenkosten sind o. k., wenn nicht sogar etwas zu niedrig angesetzt. Natürlich kann euch das Grillen im Garten nicht pauschal verboten werden, dieses wäre eine solche Klausel. Auch die starren Fristen bezüglich der Schönheitsreparaturen entsprechen nicht der gängigen Rechtsprechung.

    LG Tenor

    Guten Morgen, vielen Dank für Ihre Antwort. Nein, es gibt seitens der Tochter sicher keinen objektiven Anlass für den Streß. Vielmehr waren es vor der Geruchsbelästigung Gründe wie "wir knallen die Zimmertüren absichtlich zu laut", "die Patienten würden nicht ordentlich parken", bei den Nachbarn waren es Beschwerden über die Lautstärke deren Hunde und Kinder... Wir hätten nur gerne ein stichhaltiges Gegenargument in Form eines Paragraphen bezüglich des lüftens, um dem Vermieter den Wind aus den Segeln zu nehmen. Und nein, wir betreiben keinen Reha-Sport. Wirklich nur der ganz normale Geruch von Menschen. Vielen Dank

    Ich hatte es bereits angedeutet, es gibt keinen Paragraphen. Ihr könnt dem Vermieter mitteilen, dass es ihm nicht gestattet ist, euch die Lüftungszeiten vorzuschreiben! Er möge euch bitte mitteilen, auf welcher Rechtsgrundlage seine Lüftungsvorschrift beruht!

    LG Tenor

    Hallo,

    in 9 Tagen hast du, wie ich lese, einen Termin beim Mieterschutzbund und das ist auch gut so.

    Du hast dir eine Menge gefallen lassen und hättest dich wirklich früher zur Wehr setzen sollen, aber nun ist es wie es ist. Lass den Kopf nicht hängen, denn wie ich es sehe, hat dein Vermieter einige Dinge mit dir gemacht die nicht ganz unseren Gesetzen und der gängigen Rechtsprechung entsprechen. Ich denke, du wirst mit Hilfe des Mieterschutzbundes zu deinem Recht kommen.

    LG Tenor

    Hallo,

    ich würde den Mietmangel in deinem Fall als Einheit sehen. Ich halte eine Minderung von 20% für angemessen. Du solltest einen Fachanwalt für Mietrecht einschalten oder den örtlichen Mieterverein mit der Vertretung deiner mietrechtlichen Interessen beauftragen.

    LG Tenor

    Unsere Wohnung mussten wir bei Übernahme des Vormieters,
    der die vollkommen verwahrlost hinterlassen hat,
    komplett neu renovieren, Decken, Wände, Böden, WC und Wasserschäden.
    Der Vermieter verzichtete desswegen auf die Kaution, im Vertrag geregelt. Wir konnten aus verschiedenen Gründen mehr als 2 MM nicht zahlen, aber trotzdem liegen die ehemaligen Reperaturkosten noch weit höher als die Mietschulden. Können wir das aufrechnen?

    Nein, ihr könnt nicht einfach die ausstehende Miete, also eure Mietschulden, gegenrechnen.

    Ihr solltet dringend den Vermieter kontaktieren. Evtl. ist er einverstanden mit eurem Vorschlag. Sollte das der Fall sein, dann lasst es euch schriftlich geben.

    LG Tenor

    Hallo,

    die Risse und auch der Schimmel stellen einen Mietmangel dar.

    Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache zu erhalten und in einem
    zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten.

    Wenn die Mietsache einen Mangel aufweist, durch den die Gebrauchstauglichkeit eingeschränkt ist, darf der Mieter die Miete mindern.

    Du solltest eine schriftliche Mängelanzeige an den Vermieter senden. In der Mängelanzeige teilst du dem Vermieter die genauen Schäden mit und setzt eine angemessene Frist zum Beseitigen der Mängel. Du solltest mitteilen, dass du die Miete nur unter Vorbehalt zahlst und von deinem gesetzlichen Mietminderungsrecht Gebrauch machen wirst.

    Zu deiner Frage bezüglich der außerordentlichen Kündigung folgendes:

    Eine fristlose Kündigung nach BGB § 544 wegen Schimmelpilzbefalls der Wohnung setzt voraus, dass eine Gesundheitsgefährdung nach objektiven Maßstäben nachgewiesen wird (LG Berlin, Az: 62 S 10/98, siehe auch AG Flensburg, Az: 63 C 246/95).

    Mein Rat, wende dich an den örtlichen Mieterverein. In der Regel wird dort nur ein geringer Jahresbeitrag fällig und du erhältst sofort Hilfe.

    LG Tenor


    Können wir aufgrund der ganzen Mängel eine Mietminderung verlangen?
    Unsere Küche ist auch hinüber, da sie komplett durchfeuchtet ist... . Sie ist schon gebraucht ( c.a. 30 Jahre alt), aber können wir trotzdem Schadensersatz verlangen?

    Ihr solltet euch Hilfe bei einem örtlichen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht holen!

    Laut Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung in gebrauchsfreiem und makellosem Zustand zu übergeben und sie in diesem Zustand zu erhalten. Treten Mängel auf, sind diese grundsätzlich durch den Vermieter zu beseitigen.

    Für die Zeit, in der der Mangel vorhanden ist, kann der Mieter eine Mietminderung durchführen, die ggf. sogar zur vollständigen Nichtzahlung des Mietzinses führen kann. Dabei ist es egal, ob der Mangel schon zur Zeit der Überlassung bestand oder erst während der Mietzeit auftritt. Eine Minderung der Miete kommt allerdings dann nicht in Frage, wenn der Mieter die Mängel schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages kannte oder der Mangel vom Mieter selbst verschuldet wurde.

    Ihr solltet umgehend dem Vermieter eine schriftliche Mängelanzeige zukommen lassen. In der Mängelanzeige sollten sämtliche euch bekannte Mängel beschrieben sein. Setzt dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung. In der Mängelanzeige teilt ihr mit, dass ihr die Miete nur unter Vorbehalt zahlt und die Miete angemessen (ich halte 20% für angemessen) rückwirkend kürzt.

    ja, das denken wir auch, aber wir brauchen ein "offizielles" Argument, also einen Paragraphen o.ä. das er uns keine Lüftungszeiten vorschreiben kann

    Wenn ich an eurer Stelle wäre, würde ich den Vermieter schriftlich auffordern mir mitzuteilen, auf welcher Rechtsgrundlage seine "Lüftungsvorschrift" beruht!;)

    hallo, wir haben eine Physiotherapiepraxis in einem Mehrfamilienhaus, und der Vermieter "erlaubt" uns nur Lüftungszeiten morgens von 6 bis maximal 8 Uhr, da von uns angeblich eine starke Geruchsbelästigung ausgeht (wir benutzen keinerleit Duftstoffe, Aromen, Chemikalie, o.ä.). Ist das rechtens?

    Darf er natürlich nicht. :eek: Die Aussage eures Vermieters entbehrt m. E. jeglicher Rechtsgrundlage.

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