Hallo hafra0510,
lass dich von der Unsachlichkeit des Users nicht abschrecken.
Du hast natürlich ein Mietminderungsrecht und ich würde auch davon Gebrauch machen!
Ab Beginn der Baumaßnahme kannst du die Miete mindern. Auch dein Privateigentum muss vom Vermieter ersetzt werden, falls nicht mehr zu gebrauchen! Für die Reinigung muss der Vermieter ebenfalls aufkommen. Sollte die Wohnung während der Baumaßnahme nicht bewohnbar sein, dann muss der Vermieter sogar für Ersatz evtl. für ein Hotelzimmer sorgen.
Ich rate dir, dich von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten zu lassen oder dich an einen örtlichen Mieterverein zu wenden.
LG aus Recklinghausen:)