Beiträge von mibelle

    Hallo,

    ich bin neu hier und habe eine Frage zur Kleinreparaturklausel.

    Bei mir steht: Der Mieter ist verpflichtet die Koste der Instandhaltung von Rolläden.........usw....................zu tragen, soweit der Instandhaltungsaufwand für jeden sachlich abgegrenzten Schaden nicht Euro 92,-- und der Aufwandsbetrag insgesamt in einem Kalenderjahr 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch 614,-- Euro nicht übersteigt.

    Mir geht es um die 614 Euro. Darf dieser Betrag so hoch sein?

    Danke.

    LG, Mibelle.

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