Hallo,
ich bin neu hier und habe eine Frage zur Kleinreparaturklausel.
Bei mir steht: Der Mieter ist verpflichtet die Koste der Instandhaltung von Rolläden.........usw....................zu tragen, soweit der Instandhaltungsaufwand für jeden sachlich abgegrenzten Schaden nicht Euro 92,-- und der Aufwandsbetrag insgesamt in einem Kalenderjahr 8% der Jahresgrundmiete, höchstens jedoch 614,-- Euro nicht übersteigt.
Mir geht es um die 614 Euro. Darf dieser Betrag so hoch sein?
Danke.
LG, Mibelle.