Beiträge von A-from-B

    Hi Benny,

    um gottes willen. Wir wollen doch kein Gerichtsurteil anstreben oder ausziehen.

    Ich habe auf Argumente gehofft auf die ich mich bei einem Gespräch mit unserem Nachbarn stützen kann.

    Und sollte dies nicht fruchten leider wohl auch mit unserem Vermieter.


    Gruß A-from-B

    Hallo ich bin der Freund von LiGi,

    ersteinmal vielen Dank für die schnellen Antworten.

    Wir haben hier ja keine "normale" Kinderlärm Situation! Damit hätten wir auch keine Probleme.

    Es handelt sich hier um eine ganz offensichtliche psychische wie physische Körperliche Behinderung des Kindes vom unserem Nachbarn. (Alter des Kindes liegt bei ~10-13 Jahren)

    Abends wenn das Kind ankommt ist davon i.d.R. nichts zu hören.

    Man hört durch unseren Fußboden nur Gesprächsfetzen wenn jemand laut redet.

    Morgends ist das Kind IMMER wie ausgewechselt. Er rennt durch die Wohnung, macht laute "quiekende" Geräusche und springt entweder gegen die Türen bzw. schlägt sie mit voller Wucht zu bzw. öffnet die Wohnungstür zum Treppenhaus und schlägt sie wieder zu. Ich stand mal nur 5 Meter davon entfernt auf dem Treppenabsatz und habe mich richtig erschreckt.

    Wie gesagt mit Kinderlärm hat das ganze nichts zu tun, unserer Meinung nach.

    Hinzukommt ja noch die Beschädigung des Vermieter Eigentums. Altbautüren halten nicht ewig solchen Belastungen stand. Wenn alles nichts hilft muss man eben den Vermieter einschalten mit dem Hinweis auf grobfahrlässige Beschädigung.

    Ich hoffe ich habe das ganze nocheinmal etwas kontreter zusammen gefasst und hoffe auf weiter hilfreiche Tipps.


    A-from-B

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