Hallo armyshop,
wenn eine bauliche Aenderung innerhalb einer WEGemeinschaft vollzogen wird und die WEGemeinschaft keine Parifizierung durchfuehren moechte, sollten Sie sich das schriftlich geben lassen. Das kann in Zukunft eine Menge Aerger ersparen. Denn was machen Sie, wenn ein neuer Eigentuemer in die Gemeinschaft eintritt und diesen Parifierungsvorgang nicht akzeptiert, da er das auch nicht braucht. Denn es ist ja weder mit einer Beschlussfassung beschlossen noch in Teilungserklaerung geaendert worden !!!
Desweiteren halte ich es noch fuer fragwuerdigt ob man mit den neuen nicht niedergeschriebenen und festgelegten Maßen eine ordnungsgemaesse Beko Abrechnung erstellen kann, so das der betroffene Mieter das fuer seinen Vorteil nicht akzeptiert.
Um die Miteigentumsanteile ( siehe Gruwo ) neu zu berechnen, koennen Sie folgende Berechnung anwenden.
1670 Anteile > ?
182 Anteile > 84,15 m2
Rechnung I
1670 x 84,15 / 182 = 772,15 m2 ( Ist die Gesamt m2 Flaeche )
1670 Anteile > 772,15 m2
182 Anteile > 84,14 m2
Rechnung II
1670 / 772,15 x 93,42 m2 ( neuer m2 Wert ) = 202,05 Anteile
Antwort
Der neue Mieigentumsanteil betraegt 202,05 Anteile
Tipp: Es stellt sich die Frage vor welchen Kosten der Parifizierung sich die Eigentuemergemeinschaft fernhalten moechte. Denn die Wohnnutzflaeche hat sich gerade mal um ca. 1,2% geaendert. Und nach meinen Wissen ist eine Parifizierung unter anderen erst ab 3% notwendig.
Eine Beschlussfassung ist in der Regel guenstiger ( und fuer Sie sicherer )
Danke für die befriedigende Antwort.
Sind es dann 202,05/1670stel oder 202,05/1690stel?
MfG armyshop h.scheier