Beiträge von Mieter123

    Ich habe bei Einzug mehrmals auf ein Übergabeprotokoll bestanden, wurde einfach ignoriert.
    Habe selber eins angefertigt und nur selber unterschrieben wo ich alle Mängel schriftlich festgehalten habe.
    Das habe ich dem VM auch per Email geschickt. Die erheblichen Mängel z.B. Rolllade geht nicht runter hat er auch beseitigen lassen.

    Hätte diverse Zeugen dass die Wohnung nicht renoviert übergeben wurde, z.B. die Vormieterin. Aber das stand auch nie zur Diskussion.

    Einzug war 2010, Rechtsschutz 2015 abgeschlossen -> ÖRAG zahlt nicht.

    Bei irgendwelchen Beschädigungen bin ich immer in der Beweispflicht ? Niemals der VM auch wenn er auf mein Drängen hin kein Übergabeprotokoll gemacht hat ? :confused: :mad:

    Hallo zusammen,
    ich ziehe bald aus und werde meine Kaution zu 99% vor Gericht einklagen müssen.
    Leider zahlt die Rechtschutz einen Teil der Auseinandersetzung nicht, nämlich die Kosten der Schönheitsreparaturen bzw. dessen Streitwert.

    Ich bin 2010 eingezogen in die unrenovierte Wohnung. Auch die Vormieterin ist in die unrenovierte Wohnung eingezogen.

    Im Mietvertrag steht folgendes:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.
    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Der Vermieter möchte mir u.a. Renovierungskosten (die er wieder nicht durchführen lässt) abziehen.

    Meiner Meinung nach ist die Klausel ungültig (wegen §8(3)) und zudem komplett ungültig durch das BGH Urteil von 2015.

    Wie seht ihr das?

    100% Gerichtserfolg ?

    MfG

    für gut nicht, für befriedigend eher.
    Der Zustand beim Auszug wäre jetzt genau der gleiche wie beim Einzug. Was dann?
    %-Regel ?
    Wie gesagt zu den 20 vorhandenen Bohrlöchern sind durch mich noch 3 hinzugekommen ?
    Hätte ich beim Einzug jedes Bohrloch bemängeln müssen?

    Also hat der Vermieter alles richtig gemacht mit dem nicht Unterschreiben des Übergabeprotokolls um mich, wie die anderen Vormieter, richtig schön über den Tisch zu ziehen?

    Die Wohnung wurde durch mich insgesamt aufgewertet:
    -Backofen war extrem dreckig, der ist jetzt deutlich sauberer
    -Herd war siffig mit eingebranntem Fett, der sieht wieder aus wie neu
    -Garage war extrem dreckig verspinnt, die habe ich von oben bis unten gesaugt
    -Dachfenster waren vermoost, die habe ich komplett gereinigt
    usw.

    P.S. wenn ich jetzt ausziehen will, wie mache ich es dann richtig?
    Den Vermieter zu mir bestellen und mit ihm jedes Bohrloch abgehen und anschließend genau von ihm sagen lassen was ich in der Wohnung zu renovieren habe? Was ist wenn er sagt er möchte alles gestrichen haben?
    Der wird von sich aus die Kaution einbehalten und einen Maler bestellen, aber ich weiß, dass ich es auch selbst machen darf.

    Wenn ich eins nicht haben kann dann Abzocker und Ungerechtigkeiten. Es ist meine 1. Wohnung, dazu in einer fremden Stadt.

    Moin, ich habe gestern eine ehemalige Nachbarin getroffen und musste mir erschreckendes anhören bezüglich unseres Vermieters. Daher hätte ich gern ein paar Fragen geklärt:
    Ich bin in die Wohnung eingezogen, ohne dass diese vorher renoviert wurde, da ich den Zustand der Tapeten ok fand.
    Die Tapeten haben hier und da Bohrlöcher von den Vormietern, und im Bereich der Treppe auch kleinere Beschädigungen vom Auszug usw. nichts tragisches auf jeden Fall, jedoch auch keineswegs neuwertig.
    Im Mietvertrag ist die Klausel der Schönheitsreparaturen vorhanden, laut meiner Recherche auch wirksam
    (im allgemeinen.... alle 3/5/7 Jahre.... usw. wenn es erforderlich ist)
    Wie sieht das aus? Wenn der Vermieter sagt die Wohnung wurde vor meinem Einzug vor 2 Jahren renoviert,
    muss ich dann, wenn ich 1 Jahr drin gewohnt habe und dann ausziehen will die Vorschäden beseitigen und
    tapezieren lassen? (=3Jahre) ??? Obwohl ich nichts an den Tapeten verschlechtert habe, außer zu den 20 Bohrlöchern 3 hinzugefügt habe, die ich mit Spachtel wieder verschließen kann.

    Was mich ebenfalls stört: Der Vermieter hat keine Übergabe gemacht, sondern mir nur schnell die Schlüssel
    gegeben und ist sofort wieder weg gefahren. Keine Mängelfeststellung, keine Unterschrift im Übergabeprotokoll.

    Ich habe ihm dann 2 Wochen später per Email (die habe ich noch) alle Schäden angezeigt, die großen Sachen
    wurden auch alle beseitigt auf seine Kosten.
    Es gab aber nie eine etwas schriftliches zu dem Zustand der Tapeten.

    Ich denke, wenn ich nach 1-3 Jahren ausziehen will, dass er meine 800€ + Zinsen Kaution einbehält und
    davon die Wohnung (schwarz, für weniger Geld) renovieren lässt. So hat er es mit meiner Nachbarin gemacht,
    zudem noch 1 Monat doppelte Miete kassiert (laut der Aussage der Nachbarin).

    Ich finde es kann nicht sein, dass ich in eine gebrauchte Wohnung einziehe, mit kleinen Beschädigungen
    an den Tapeten usw. und dann beim Auszug meine Kaution genommen wird für eine Sanierung, damit der nächste
    Mieter in eine frisch renovierte Wohnung auf meine Kosten einziehen kann.

    Vielleicht kann mir Jemand dazu etwas sagen..

    MfG

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