Beiträge von Carina0301

    Das würde mir auch sehr komisch vorkommen, wenn die Kanalsanierung 800,- kostet und wir davon 400,- bezahlen müssten (obwohl wir nur noch 1,5 Monate dort wohnen)

    Laut BetrKV - Einzelnorm steht aber in Pos. 17 : sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1-16 nicht erfasst sind.

    Könnte das also doch sein?

    Ich ärger mich so :( Das kommt mir vor als würden die das schnell noch machen bevor wir ausziehen, damit die nur die Hälfte bezahlen müssen und uns den Rest auf's Auge drücken. Ich will ihn aber auch nicht darauf ansprechen und ggf. noch schlafende Hunde wecken. Ich wollte eigentlich im guten auseinander gehen, aber verarschen lasse ich mich nicht! Ich kann mir einfach nicht vorstellen das sowas geht!


    Umlageschlüssel:
    Die Verteilung der Betriebskosten auf den Mieter erfolgt mit Ausnahme der Heizkosten nach dem Anteil der Wohnfläche. Abweichend hiervon gelten folgende Umlageschlüssel:
    a) Folgende Betriebskostenpositionen werden nach Kopfzahl verteilt: Müllabfuhr, Winterdienst, Straßenreinigung, Haftpflichtversicherung, Satantenne, Wasseruhr, Durchlauferhitzer, Streuzalzanteil, Außenbeleuchtung, Kanalsanierung

    Das fett-gedruckte wurde mit der Schreibmaschine ausgefüllt

    Dankeschön Berny, das ist wirklich sehr nett! Vielen lieben dank!!! :)

    Hallo, ich habe mal eine Frage die mir große Sorgen macht, Ich hoffe ihr könnt mir helfen! :(

    Wir haben zum Ende April unsere 60qm Einliegerwohnung gekündigt. Der Vermieter und seine Frau wohnen über uns. Seit heute wird direkt vor unserer Haustür (hinterm Haus) die Terasse aufgerissen und der Kanal saniert. Wir wurden nicht über den Start der Baumaßnahmen informiert, weder mündlich noch schriftlich. Es wurde lediglich mal gesagt, dass das irgendwann gemacht würde. Außer die Rohre, die draußen lagen, deutete nichts auf einen Baubeginn hin.

    In unserem Vertrag steht:
    Umlageschlüssel:
    Die Verteilung der Betriebskosten auf den Mieter erfolgt mit Ausnahme der Heizkosten nach dem Anteil der Wohnfläche. Abweichend hiervon gelten folgende Umlageschlüssel:
    a) Folgende Betriebskostenpositionen werden nach Kopfzahl verteilt: Müllabfuhr, Winterdienst, Straßenreinigung, Haftpflichtversicherung, Satantenne, Wasseruhr, Durchlauferhitzer, Streuzalzanteil, Außenbeleuchtung, Kanalsanierung

    Heißt das jetzt, dass in den 159 EUR Nebenkosten die wir monatlich zahlen (mit 2 Personen (warmwasser läuft über Strom))die Sanierung schon anteilig mitbezahlt haben oder noch müssen? Wir wohnen seit August letzten Jahres hier.

    Da wir aber ja nur noch 1,5 Monate hier wohnen kann es ja nicht angehen, dass wir für einen Kanal zahlen, den wir nicht mehr nutzen. NOCH hat unsere Vermieter noch nichts gesagt. Sollte er das aber tun, möchte ich informiert sein um ihm das nötige entgegnen zu können.

    Wir haben jetzt dir Sorge, dass unser Vermieter uns jetzt noch Kosten aufdrücken will, bevor wir ausziehen.

    BITTE BITTE, helft uns :(

    LG Carina

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