Danke Jogi24 für den Zuspruch, den kann ich echt brauchen.
Ich melde mich, sollte sich was verändern.
Liebe Grüße,
Gehirnquirl
Danke Jogi24 für den Zuspruch, den kann ich echt brauchen.
Ich melde mich, sollte sich was verändern.
Liebe Grüße,
Gehirnquirl
Erstmal Danke für die rege Beteiligung!
Der Eigentümer iat nicht der Vermieter? Wie dass denn?
Die Problematik ist eher strafrechtlicher als mietrechtlicher Natur.
Vermieter: Der Eigentümer hat zwei Häuser zu vermieten, ein sehr großes und ein sehr kleines. Beide hat er an einen vermietet.
Dieser Mieter der zwei Häuser hat eins an mich untervermietet.
Also ist der Eigentümer nicht m e i n Vermieter. Fand ich auch erst verwirrend.
Und deshalb haben Sie recht, es ist wohl eher strafrechtlich, denn rechtlich habe ich ja nichts mir dem Eigentümer zu tun,oder?
Auf eine Antwort von mir würdeste laaange warten müssen.Wer oder was hält Dich davon ab, dass Du Dich persönlich meldest?
Berny: Seine und meine Arbeitszeiten, da kommen wir nicht zusammen.
Jogi24:
Wegen der Giftstoffe mache ich mir auch Gedanken. Aber wenn ich erst mal bei der Polizei anfange und der Eigentümer wütend wird,
weiß ich nicht, was passiert.
Das mit dem Oberstübchen wird schon so sein.
Und der Mann scheint seeehr viel Zeit zu haben und ich bin immer 12 bis 13 Stunden außer Haus. Habe Sorge, dass der dann durchdreht und mir die Hütte anzündet oder sowas. (Hab gehört, dass er vor meiner Zeit mein Häuschen neu bauen wollte aber baurechtlich nicht durfte)
Auf meine email-Anfrage habe ich noch keine Antwort bzw. kann ich noch niht einsehen, weil ich einen Urlaubstag hab.
Wünsche ein schönes Wochenende,
euer Gehirnquirl
Hallo Jogi24,
danke für die Antwort. Der Vorschlag scheint mir sehr praktikabel zu sein. Weiß nur nicht, ob die Beschädigungen dafür ausreichen.
Ansonsten habe ich aus der Dorfgerüchteküche gehört, dass der "Eigentümer" auch Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung bei zwei anderen Nachbarn begangen haben soll
und die eine Klage gegen ihn laufen haben. Einen konnte ich ausfindig machen und hab den mal angemailt. Antwort steht aus. Bei den beiden anderen Geschädigten gehört dem "Eigentümer" allerdings nicht das Haus, das ist nur bei mir der Fall.
Fortsetzung demnächst in diesem Theater!
Liebe Grüße vom Gehirnquirl
Erstmal danke für die schnellen Antworten.
Ich werde mal googlen wie teuer so was ist.
Haben solche Aufnahmen denn "vor Gericht Bestand", wie das immer im Fernsehen heißt?
Hallo,
habe ein kleines Haus mit Garten gemietet.
Nun habe ich von Nachbarn gehört, dass ständig der Eigentümer des Hauses auf meinem Grundstück ein und aus geht. Der Eigentümer ist nicht mein Vermieter!
Ich bekomme nur die "Ergebnisse" dieser Aktionen mit, da ich tagsüber sehr lange arbeite und nie einen erwischen kann.
Beschädigung der neuen Gartenmöbel, rausgerissene Büsche, Ausbringen von Unkrautex unbekannter marke auf der gesamten! Gartenfläche:eek:
Ich habe aber keine konkreten Beweise und die Nachbarn wollen nicht bei der Polizei aussagen, weil wir hier in einem Kuhkaff leben.
Habe außerdem Sorge um meine beiden Kaninchen, die draußen leben.
Habt ihr eine Idee?
Vielen Dank schonmal!
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