Beiträge von fredfred

    Maßgebend ist das, was im Mietvertrag steht. Gehörtes gehört nicht dazu, auch wenn es noch so leise ist.


    Es ist ja noch lange nicht alles so i.O. oder gerichtsfest wie es in Mietverträgen steht.

    Sicher ist zumindest das bisher ne Menge Geld gespart wurde und ich mich sicherlich auch in nächster Zeit nicht beschweren werde.

    HAllo,

    seit dem Jahresende 2001 wird eine Wohnung bewohnt. Es handelt sich hierbei um eine vermietete Eigentumswohnung welche in dieser Zeit 3 x den Eigentümer gewechselt hat und 2 x in Zwangsverwaltung war.

    Von Anfang an ist uns nie eine Abrechnung der Heiz und Betriebskosten zugegangen. Auch wurden diese Kosten nie angepasst.

    Abgelesen wurde der Wasser, Warmwasser und Heizungsverbrauch allerdings jedes Jahr.

    Nun haben wir seit einer ganzen Weile eine neue Wohnungseigentümerin. ( trotzig wie ein kleines Kind aber zum Glück ruhig seit auch Sie nicht mehr Ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der WEG nachkommt )

    Jetzt habe ich schon ein paar mal so leise gehört und auch schon mal kleine Absätze dazu gelesen das man nach einer soclhen langen "Abrechnungslosen" Zeit davon ausgehen kann das man die Kosten in einer Pauschale zahlt und diese nur mit unserem Einverständnis angehoben werden könnte.
    Ist da etwas dran ?

    Das wir derzeit günstig wohnen ist klar. Heiz und Betriebskosten auf dem Niveeau von vor 11 Jahren bekommt man nirgendwo soi schnell.

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