Beiträge von bmm

    Hallo zusammen,

    ich wohne jetzt seit 3 Jahren im Dachgeschoss über einer Werkstatt. Ich betrete das Haus über den Zugang zu den Geschäftsräumen und um das Haus herum befindet sich Firmengelände, welches ich nicht benutzten darf.

    In der zum Mietvertrag ausgehändigten allgemeinen Hausordnung steht, dass Mieter zur Reinigung von Zugangswegen des Hauses und dem Hof verpflichtet sind. Bisher haben wir uns nach einer mündlichen Vereinbarung nur um das gemeinsam genutzte Treppenhaus gekümmert.

    Jetzt kam der Hausbesitzer (entspricht nicht meinem Vermieter) auf die Idee, dass wir Mieter auch für die Reinigung und dem Winterdienst auf den Zugangswegen zu den Geschäftsräumen und dem restlichen Firmengelände (=Hof?) verantwortlich seien bzw. alternativ für die Kosten aufkommen müssten.

    Gibt es da nicht einen Unterschied zwischen einem "Hof" und einem "Firmengelände"? Wie sieht es mit den von mir benutzten Zugangswegen zu den Geschäftsräumen aus?

    Gruß Benjamin

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