Beiträge von marizebaer

    hallo zusammen,

    wir haben in unserer Wohnung z.Zt. folgende Probleme:

    Seit Mai 2011 wohnen wir nun in unserer Wohnung (Mehrfamilienhaus, BJ 1971). Die Wohnung ist überwiegend mit Parkett ausgelegt, welches allerdings in sehr schlechtem Zustand ist und eigentlich mal abgeschliffen und neu versiegelt werden müsste. Dies habe ich der Vermieterin zu Beginn bzw. vor Antritt des Mietverhältnisses gesagt, worauf hin sie uns sagte, dass dies ja sehr teuer sei und das Parkett zudem nur sehr dünn ist und sie sich nicht sicher sei ob dies überhaupt möglich ist... Nachdem wir die Wohnung gereinigt hatten, sah das dann auch schon gar nicht mehr so schlimm aus, trotzdem die generelle Frage ob sie solche Arbeiten übernehmen muss, oder nicht?!

    Des weiteren haben wir nun im Winter festgestellt, dass es durch die Balkontüren zieht wie Hechtsuppe. Vorallem im Kinderzimmer sieht man, wie die Gardinen im Luftzug schwingen. Auch im Schlafzimmer ist es sehr kalt, trotz aufgedrehter Heizung. Unsere Vermietering hatte bereits einen, ich vermute mal, befreundeten älteren Herrn mit handwerklicher Begabung vorbei geschickt, der die Silikonfugen an den Fenstern und auch die Dichtungen erneuert hat. Leider war das nicht von spürbarem Erfolg, im KiZi zieht es immernoch. Leider sind die Fenster, zumindest aus Sicht eines Laien, nämlich mir, nur einfach verglast (auch wenn der ältere Herr sagt, dass sie doppelt verglast sind, die Luftraum zwischen den einzelnen Scheiben jedoch so klein sei, dass es keine gute Isolation gibt)...

    Der akkute Punkt, weswegen ich mich heute an euch wende ist jedoch folgender: Unser Sohn ist mittlerweile zu groß für die Babybadewanne weswegen wir ihn zukünftig in unserer großen Badewanne baden wollen. Da wir zusätzlich eine Duschkabine haben und der Abflussschlauch der Waschmaschine bis vor ein paar Tagen in die Badewanne geführt war, haben wie die Wanne noch nie benutzt. Dementsprechend ist uns auch erst beim reinigen der Wanne am letzen Wochenende aufgefallen, dass der Regler zum hin- und herschalten zwischen Duschkopf und Hahn festge- (ich vermute mal) kalkt ist. Selbst mit roher Gewalt lässt er sich nicht mehr bewegen. Dieses Problem haben wir unserer Vermieterin geschildert, woraufhin sie darauf beharrt, dass dies unter die Kleinreparaturenregelung in unserem Mietvertrag fällt. Hier ist angegeben, dass Kleinraparaturen einzeln bis 150€,, übers Jahr bis 300€ vom Mieter zu tragen sind. Wenn dem so ist, dann OK... Allerdings kann ich im Netz lediglich Obergrenzen von 75 bzw. 150€ für Kleinraparaturen finden, nicht von 150 bzw. 300€... wonach soll ich mich denn hier nun richten?

    Was mich hierbei allerdings am meisten ärgert ist, dass dieser Schaden schon bei unseren Vormietern bestanden hat, die ja nun ebenfalls dazu verpflichtet gewesen wären die Schaden zu beheben. Dies haben sie allerdings ebensowenig getan wie die Gastherme einmal jährlich warten zu lassen, auch wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich geregelt ist.

    Meine Frage ist nun, welche rechtlichen Möglichkeiten wir haben, insbesondere unter Ermangelung eines Übergabeprotokolls (in dem wir jedoch den Defekt an der Badewanne auch nicht hätten bemerkt und notieren können...)

    VIelen DAnk im Voraus
    Marizebaer

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