Beiträge von Macky

    Ja Berny, das war ja auch nie in Frage. Nur welche Zahl dafür herangezogen wird. Alles was ich sagte war, dass der Vermieter nicht die gesamten Nebenkosten herangezogen hat, sondern nur den Teil, den er in der separaten Nachforderung berechnet hat. Da ich ja nicht nur die Heizkosten in den Nebenkosten habe, soll natürlich auch hier der gesamte Betrag von ca. 200 Euro (plus 450€ minus ca. 650€) genommen werden.

    Ich hoffe nun, dass dies kleine Missverständnis geklärt ist, und die Diskussion, so noch Bedarf besteht, sich dem eigentlichen Thema zuwendet, nähmlich der nach §556 BGB zu spät und zu Ungunsten des Mieters erfolgte Korrektur/Nachberechnung.

    LG
    Macky

    Hallo Berny,
    erste Betriebskostenabrechnung pünktlich Ende Dezember, 2. Abrechnung mit seperaten Heizkosten, weil offensichtlich verschlampt nun Anfang März.

    ausbezahltes Guthaben aus erster Betriebskostenabrechnung 450 Euro; nun zurückgefordert 640 Euro (Heizkostenabrechnung)= bei kompletter Betriebskostenabrechnung wäre es eine Nachforderung von aufgerundet 200 Euro gewesen, die man ja für die künftige Nebenkostenvorauszahlung heranziehen kann. Mein Vermieter scheint aber der Meinung zu sein, nur die Heizkostenabrechnung mit den 640 Euro dafür heranziehen zu können. Klingt komisch und ist es irgendwie auch, denn dies zeigt, mit welch heisser Nadel die Betriebskosten insgesamt gestrickt wurden.

    Ich hoffe es nun etwas verständlicher dargestellt zu haben. In welcher Klasse mit diesen Zahlen gearbeitet wird, kann ich nicht sagen, aber vielleicht bist du ja der 2. Klasse näher als ich ;)

    Grüße
    Macky

    Hallo MedicalDuckling,
    ich bin auch Akelius-Mieter und habe den gleichen M*** mit der Nebenkostenabrechnung. Wir haben unser Guthaben aus der Abrechnung 27.12. schon bekommen und sollen jetzt 640 Euro nachzahlen. Zudem wurden gleich die 640 Euro in eine Nebenkostenerhöhung von 50 Euro umgelegt, dabei beträgt die Differenz aus Guthaben und Nachzahlung ca. 200 Euro, und dies macht wohl eher so 15 Euro monatlich aus.

    Dies ist keine Rechtsberatung sondern ein Austausch bisher gesammelter Infomationen ;) :

    Nach bisheriger Recherche gibt es keine Nebenkostenabrechnung unter Vorbehalt, abgesehen von einer Nachberechnung der Grundsteuer. Der Vermieter darf - so wie es bisher aussieht - nach Ablauf der 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums keine Korrektur zum Nachteil des Mieters durchführen. Das ganze befindet sich sicher bei einer sehr hohen Anzahl von Akelius-Mietern bei Mieterschutzbünden und eventl auch bereits bei dem einen oder anderen Anwalt.
    Mal sehen was da so rauskommt. Meine Abrechnung wird gerade von Verwandten Immobilienverwaltern geprüft und geht dann wohl auch zum Mieterschutzbund.

    Grüße
    Berit

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!