Ja Berny, das war ja auch nie in Frage. Nur welche Zahl dafür herangezogen wird. Alles was ich sagte war, dass der Vermieter nicht die gesamten Nebenkosten herangezogen hat, sondern nur den Teil, den er in der separaten Nachforderung berechnet hat. Da ich ja nicht nur die Heizkosten in den Nebenkosten habe, soll natürlich auch hier der gesamte Betrag von ca. 200 Euro (plus 450€ minus ca. 650€) genommen werden.
Ich hoffe nun, dass dies kleine Missverständnis geklärt ist, und die Diskussion, so noch Bedarf besteht, sich dem eigentlichen Thema zuwendet, nähmlich der nach §556 BGB zu spät und zu Ungunsten des Mieters erfolgte Korrektur/Nachberechnung.
LG
Macky