Beiträge von überfragt

    Berny:
    Okay, danke! Der Groschen ist gefallen :rolleyes:
    Das kommt davon, wenn man noch nie eine Mieterhöhung hatte - man weiß nicht, wie so etwas normalerweise abläuft...

    Bokiwi:
    Herzlichen Dank! Durch Deinen post bin ich ein ganzes Stück schlauer. :D
    Ich denke, die Formulierung der HV war nur irreführend, denn Paragraf 560 BGB wurde vertraglich vereinbart. Insofern denke ich nicht, dass sich zukünftig etwas daran ändern wird. Gleichzeitig bedeutet dies aber auch, dass ich nicht so viel zu verlieren habe.

    Ich habe mich nun entschlossen, das nicht alles so hinzunehmen und stattdessen ein hübsches Schreiben aufzusetzen... Die leichte Erhöhung der Miete auf 200,- ist akzeptabel, denn in den letzten zehn Jahren hat sich mein Kiez ganz schön gemausert und dementsprechend hoch sind auch die Mieten geklettert. Aber die Sache mit der BK-Nachforderung werde ich anfechten und auf die Rückerstattungen von 2007/08 bestehen.


    Allen, die mir so geduldig Auskunft gaben, nochmals danke, danke, danke! Ihr seid toll :)

    Liebe Grüße
    überfragt (naja, eigentlich jetzt ja nicht mehr)

    @ Berny:
    Sorry, ich hielt die Angaben zur Wohnung für irrelevant, aber Du hast natürlich völlig recht. Danke für den Hinweis!
    Tja, wenn man nur wüsste, ob oder wie viel Stress man sich ggf. einbrockt… Aber ich bin wirklich drauf und dran, dem Schreiben der HV um des lieben Frieden Willens Folge zu leisten. Obwohl ich mich auch sehr ungern „bestechen“ und/oder für dumm verkaufen lasse. Ach.

    @ Vermieter:
    Vielen Dank auch für Deine Rückmeldung!

    Stimmt, die Mieterhöhung ist durchaus akzeptabel.

    Per Post bekam ich von dieser HV noch keine einzige BK-Abrechnung. Auch leere ich meinen Briefkasten regelmäßig und achte immer darauf, dass nicht irgendwelche Briefe zwischen Prospekte o.Ä. gerutscht sind. Sie schickten die Abrechnungen stets per eMail (und die dann nicht einmal mit Empfangsbestätigung *kopfschüttel*). Und nie hatten sie mir widersprochen, als ich mich meldete und sagte, dass ich noch keine Abrechnung bekommen habe, also glaube ich nicht, dass sie eine verschickt hatten (leider kann man vermutlich das Erstellungsdatum der pdfs (alle 02.03.2012) nicht einfach dem Rechnungsdatum gleichstellen…).

    Ja, die Sache ist wirklich seltsam.
    In den letzten Jahren unterstellte ich ja schon fast versuchte Unterschlagung (oder wie man das auch immer nennen möchte), weil ich schlussendlich immer etwas zurückbekommen hatte, nachdem ich ihnen so lange auf den Füßen rumgetrampelt war, bis ich meine Abrechnung bekam. Aber dieser Ansatz funktioniert nun nicht mehr.
    Auch ich werde einfach nicht schlau aus dieser HV. Man könnte fast meinen, ihre unliebsamste Arbeit sei es, Häuser zu verwalten… hmpf.


    Super wäre es, wenn mir noch jemand den Terminus der „förmlichen Mieterhöhung“ erklären könnte – sofern das überhaupt ein feststehender Begriff ist!?

    Ich danke Euch allen! :)
    überfragt

    Hallo Berny,

    ich bin kein Troll.
    Mein Mietvertrag blieb seit 2001 unverändert. Damals war das keine außergewöhnliche Miete für eine kleine 1-Zi-Wohnung in einem teilsanierten Haus in Ostberlin. Hinzu kommt, dass die erwähnten BK nur kalte BK sind. Heizung und Warmwasser zahle ich extra.

    Liebe Grüße
    überfragt

    Zunächst ein Hallo in die Runde, ich bin überfragt, neu hier und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

    Seit 2005 wird meine Berliner Wohnung von einer Hausverwaltung verwaltet, welche mir noch nie von sich aus eine BK-Rechnung erstellte. Die BK-Rechnungen 2005 & 06 bekam ich erst nach über einem Monat des Bittens und Bettelns. Aber das Guthaben, das mir daraufhin überwiesen wurde, entschädigte.
    Als ich mich jetzt überwand (ich weiß, das ist reichlich spät), die BK-Rechnungen 2007-10 einzufordern, bekam ich sie innerhalb 1 Woche per eMail zugesandt.
    Fazit: 2007 (14 Euro) und 2008 (40 Euro) Guthaben, 2009 (52 Euro) und 2010 (64 Euro) Nachzahlung. Macht unterm Strich eine Differenz von ca. -60 Euro, die sie binnen 14 Tagen von mir fordern.
    Eigentlich ist die Frist für Nachforderungen doch längst verstrichen. Oder kommt ebenfalls zum Tragen, dass ich erst jetzt (vor ca. 10 Tagen) nach den Abrechnungen fragte?

    Weshalb mich das so beschäftigt, liegt allerdings an der eMail selbst:

    "Anbei die gewünschten Betriebskosten-Abrechnungen von 2007-2010, aus denen sich ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 61,80 € ergibt, den Sie bitte bis zum 15. März 2012 auf das Konto xxx bei der Bank xxx überweisen.

    In diesem Zusammenhang möchten wir die Vorauszahlungen für die Betriebskosten gerne von 47,10 € auf 49 € angleichen und bitten Sie auch um Zustimmung zu einer moderaten Mieterhöhung von 134,56 € um 20% = 26,91 € auf 161,47 €.
    Zusammen mit den angepassten Betriebskosten von 49 € ergibt sich so ein neuer monatlicher Brutto-Betrag von 210,47 €.

    Zur Erhöhung der Miete um 20% sind wir alle 3 Jahre berechtigt. Sie haben bisher über 10 Jahre die gleiche Miete gezahlt und Ihre Wohnung liegt weiter unter dem Mietspiegel für vergleichbare Wohnungen

    Wenn Sie damit einverstanden sind, ändern Sie Ihren Dauerauftrag ab 1. Mai 2012 bitte einfach auf 200 € glatt.
    Dieser Bruttomietbetrag gilt dann mindestens für die nächsten 3 Jahre.

    Sollten Sie nicht damit einverstanden sein und auf einer förmlichen Mieterhöhung bestehen, die dann ggf. auch gerichtlich durchsetzbar wäre, würden wir einen neuen Bruttomietbetrag von 210,47 € geltend machen.

    Wir hoffen aber, dass dies nicht notwendig wird und Sie mit der moderaten Anpassung an die allgemein gestiegenen Preise einverstanden sind.“

    (Abgesehen davon, dass ich mich natürlich glücklich schätzen kann, 10 Jahre ohne Mieterhöhung gelebt zu haben und nun eine solch glimpfliche auf mich wartet):
    Was soll ich davon halten? Ist das ein Angebot, das ich nicht ablehnen sollte? Ist es gar so toll, dass ich nicht wegen (unrechtmäßig(?) geforderten) 60 Euro daran rütteln und lieber der Nachzahlung nachkommen sollte?
    Oder kaufe ich die Katze im Sack? Immerhin weiß ich doch nicht einmal, zu welchen Anteilen Miete und BK in der Miete von 200 Euro verrechnet werden. Wäre die Forderung nach einer Einzel-Aufstellung dieser beiden Kostenpunkte schon ein Bestehen auf das, was er als "förmliche Mieterhöhung" bezeichnet? Oder wie habe ich das "förmlich " zu verstehen?
    Kann ein Nettomietbetrag ohne Änderung/Ergänzung des Mietvertrages in einen Bruttomietbetrag umgewandelt werden? Und würde eine HV das freiwillig tun? Oder impliziert mir die Formulierung "Brutto-" vermutlich etwas völlig Falsches?

    Puh, ich weiß, das sind sehr viele Fragen, aber genau deswegen komme ich hier nicht weiter. Allerdings hätte ich die rechtlichen Fragen gerne geklärt, bevor ich mich mit etwaigen verbleibenden Fragen an die HV wende. Und eine Mieterberatung kann ich aufgrund meiner geschäftsbedingten Abwesenheit so schnell nicht aufsuchen.


    Ich danke Euch herzlichst für jeden Rat, Tipp und Hinweis!

    LG überfordert

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