Beiträge von neuköllner

    Liebes Forum,

    seit Dezember 2009 wohne ich in einer Altbauwohnung in Berlin. Ich habe Ende März 2011 ein Mieterhöhungsverlangen über 16,30Euro mit der Bitte um Zustimmung von meiner Hausverwaltung erhalten.

    Es sieht so aus, als wäre alles formell korrekt, der Mietspiegel liegt bei, sowie eine Verwaltungsvollmacht der -zugegeben nicht sehr vertrauenswürdigen- Besitzerfirma aus Luxemburg.

    Das Verlangen hab ich erst verdrängt und dann vergessen und es kam auch keine Reaktion von der Hausverwaltung.

    Im Dezember kam jetzt ein weiteres Mieterhöhungsverlangen mit dem einzigen Unterschied, dass es sich nun um eine Erhöhung von 48,41Euro handelt.

    Ist das erste Verlangen damit außer Kraft gesetzt und muss ich mich nun dem neuen Verlangen fügen, oder kann ich mich auf das erste Schreiben beziehen und nur der geringeren Erhöhung zustimmen.

    P.S. Laut Mietspiegel sind m.E. beide Erhöhungen rechtmäßig.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!