Hallo an alle!
Nun hat mir meine Vermieterin mitgeteilt, dass sie einen Maler für einen Kostenvoranschlag holen wird. Nur um die Kosten einzuschätzen, gestrichen wird die Wohnung nicht. Diese Kosten wird sie dann prozentual von meiner Kaution abziehen. Ich vermute mal, dass das schon so richtig ist - oder?
Meine Frage ist, ob es hier etwas wie Richtlinien oder irgenwelche Bestimmungen gibt, oder ob sie sich die Prozente einfach aus dem Ärmel schütteln kann?
Danke schonmal für eure Hilfe!
Viele Grüße, katilein
Lies genau durch, was im MV geschrieben steht.
Wenn Du die Wohnung pfleglich behandelt hast, besteht für den Vermieter kein Grund, diesen Passus anzuwenden. Wenn Du natürlich Kettenraucher bist.....
Ich würde es drauf ankommen lassen....Bevor Du ausziehst, mit Zeugen die Wohnung ansehen....wenn die Vermieterin nicht streichen läßt, ist es aus meiner Sicht nicht gerechtfertigt, eine Pauschale zu erheben.....habe ich (erst gestern) auch nicht gemacht!
Wenn kleine Staubränder da sind, kannst mit einem nassen Schwamm (vorsichtig kreisend) reibend, diese entfernen. Auf diese Weise habe ich schon ganze Wohnungen "renoviert" ( Neu gestrichen ;-))
mich würde es interessieren, wo du darüber was gefunden hast, wie du schreibst. Habe das Problem auch öfters, aber als Vermieter habe ich da (trotz dieses Passuses im MV) ein Auge zugedrückt, wenn der Mieter die Wohnung so ordentlich hinterläßt, dass Streichen nicht notwendig ist.....