Beiträge von jujuweb

    Hallo,

    ich habe eine möblierte Wohnung für die Dauer von 3 Monaten angemietet. Im Mietvertrag steht folgende Klausel zum Thema Besuch:
    "Das Appartement ist ausschließlich nur für eine Person zur Nutzung überlassen. Die Aufnahme weiterer Personen zu Wohn- oder Übernachtungszwecken ist nicht gestattet bzw. nur mit Zustimmung des Vermieters im Einzelfall erlaubt. Das berührt natürlich nicht den persönlichen Umgang mit Besuchern."
    Ich habe nun - ohne mir eines Vertragsbruchs bewusst zu sein - Besuch für mehrere Tage zu Übernachtung, was einen Konflikt mit dem Vermieter zur Folge hat. Er behauptet, es sei im Mietvertrag eindeutig formuliert, dass Besuch zur Übernachtung nicht zulässig sei. Nun verstehe ich die Formulierung nicht so, da der persönliche Umgang mit Besuchern explizit ausgenommen ist. Außerdem habe ich gelesen, dass es zu dem Thema mehrere Urteile gab, die eine Besuchsregelung durch den Vermieter ablehnen, weil dies einer Einschränkung des Persönlichkeitsrechts gleich käme.

    Da ich mich aufgrund des Konflikts in der Wohnung nicht mehr wohl fühle, zumal der Vermieter im Haus nebenan wohnt, würde ich den Vertrag gerne frühzeitig beenden und ausziehen. Ist dies aufgrund der unzulässigen Regelung im Mietvertrag bzw. der unzulässigen mündlichen Einschränkung durch den Vermieter möglich?

    Vielen Dank für die Hilfe!

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