Beiträge von l200auto

    Hallo,

    ich bin neu hier im Forum und somit noch nicht so belesen.
    Aber Dank es Internet verspreche ich mir etwas Klarheit.
    Will nun mal unser Problem schildern.
    Seit Jahren wohnen wir in einem Altbau der vom Alteigentümer ( Gleichzeitig Besitzer und Mitbewohner im Haus ) verwaltet und instandgehalten wurde.
    Alle Probleme und Mängel nannten wir Ihm und er Kümmerte sich dann. Brauchten nix schriftlich da wir uns ja Tag täglich sahen.
    Im Spätsommer 2011 erführen wir dann, das er das Haus verkauft hat und wir einen neuen Eigentümer und auch eine Verwaltung bekommen. Alles bleibt beim alten.
    Wir bekamen neue Kto. Nummern auf die die Miete zu überweisen ist und das war‘s.
    Wir fragten noch was mit den Mängeln ist und wir sollten uns dann mit dem Verwalter alles klären.
    Es stellte sich raus, das der neue Besitzer das Haus bereits gekauft und an eine Verwaltung übergeben.
    Was mich stutzig machte – keiner hat sich die Wohnungen je angesehen und alles im guten Glauben was der Alteigentümer sagte geglaubt.
    Und so war die Verwaltung sehr erstaunt als wir unsere Mängelliste Ihnen mitteilten. Wir sollten uns da an den Alteigentümer wenden. Ja was denn nun.
    Und unser größtes Problem nun – um zur Sache zu kommen – ist unser Küchenfußboden. Der Alteigentümer wollte sicherlich sparen bei der REKO vor vielen Jahren.
    Jedenfalls ist seit etwa 2 Jahren der Fußboden in Bewegung. Die Fliesen reisen und es bilden sich Unebenheiten und Kanten. Die fügen lösen sich auf und es ist eine Berg und talbahn ( etwas übertrieben gesagt ). Das Problem neuer Fußboden ist also angesagt.
    Meine Frage an die Wissenden – Bin ich verpflichtet meine Küche selber ab zu bauen und wieder auf zu bauen ???
    Meiner Meinung nach nicht – es liegt ja kein Verschulden meinerseits vor sondern ein baulicher Mangel an der Wohnung. Es sei gesagt, dass es eine Einbauküche ist die Maßgeschneidert und etwa 10.000€ kostete. Diese kann nicht mal so abgebaut werden.
    Ich soll auf eigene Kosten den Ab- und Einbau veranlassen sonst ist die Sache vom Tisch.
    Was nun ????

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