Beiträge von Ladylike20

    Okay. Ich wäre von mir aus auch bereit April zu zahlen, selbst wenn sie keinen Nachmieter akzeptiert.

    Was sollte ich denn jetzt am besten machen? Wie sollte ich mich an die Vermieterin wenden? Gibt es da irgendwelche rechtlichen Paragraphen, die ich zur Untermauerung vorlegen kann?

    Vielen lieben Dank für eure Hilfe!!

    Okay, was würdet ihr mir denn raten als nächsten Schritt?
    Ich habe meine Vermieterin gestern angerufen und sie gefragt ob ich die Kündigungsfrist habe und die hat nein zu mir gesagt...und dass ich halt wirklich erst wieder zum September raus kann.

    Ich habe auch folgende Kündigung Mitte Januar zu denen geschickt:
    _______________________________________________________________
    Kündigung des Mietverhältnisses

    Sehr geehrte/r Frau XXXX und XXXX,

    hiermit kündige ich meinen Mietvertrag für die Wohnung in der XXXstraße 43, XXXX, Etage 3 rechts.

    Wie im Telefonat angekündigt, werden mein Mitbewohner und ich uns um einen Nachmieter kümmern und uns dann an Sie wenden, sodass das Mietverhältnis möglichst zum 01.03.2012 beendet werden kann.

    Sollten Sie, zusätzlich zu unseren Bemühen, zur Weitervermietung die Wohnung besichtigen lassen, stimmen Sie bitte jeden Termin einzeln telefonisch unter XXXXX mit mir ab.

    _____________________________________________________________
    Kann sie mir denn damit blöd kommen? Weil ich geschrieben habe, dass ich für einen Nachmieter sorge? Habe das natürlich mit rein geschrieben, weil ich mit der Kündigungsfrist erst im April raus könnte und ich deshalb vorzeitig für den März jemanden suchen wollte um mir Doppelmiete zu ersparen.

    Also es steht im Mietvertrag:
    1) Das Mietverhältnis beginnt am 01.09.2010

    2)Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühstens zum 31.08.2011 mit gesetzlicher Frist erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraums erfolgen.

    3) Für Zeitverträge nach §575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.

    4) Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zwingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. (und in Handschrift drunter gekritzelt: verlängert sich immer um 1 Jahr)

    Hallo,

    ich brauche dringend Hilfe. Ich würde gerne umziehen und bin davon ausgegangen, dass ich als Mieter eine dreimonatige Kündigungsfrist habe. In meinem Mietvertrag steht leider: der Mietvertrag beträgt ein Jahr und das Mietverhältnis wird immer um ein Jahr verlängert, wenn nicht gekündigt wird.

    Ich habe allerdings gehört, dass sowas nicht rechtens ist und man als Mieter nunmal diese Kündigungsfrist hat.

    Was stimmt nun? Was müsste denn in meinem Mietvertrag stehen, sodass ich die Kündigungsfrist habe?

    Ich habe auch oft davon gehört, dass einige festlegen, dass man mindestens ein Jahr in der Wohnung bleiben muss (was bei mir der Fall ist) und erst dann die Kündigungsfrist von drei Monaten hat (die ich ja dann hätte).

    Ich habe leider überhaupt keine Ahnung. Danke für die Hilfe!!

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