Beiträge von chavalina

    Okay. Also wie gesagt, habe bereits die für Januar 2012 komplett überwiesen und die für Februar 2012 zur Hälfte.

    Ja, sicher wurde ich von jemanden versorgt und ich habe Online- Banking. Ehrlich gesagt, habe ich daran nicht gedacht, denn wenn man nicht weiß bzw. es darum geht, wie ernst es ist sprich lebensbedrohlich oder nicht, vergisst man es einfach sich an den PC zu setzen...

    Einen Dauerauftrag habe ich auch nicht eingerichtet, da leider das Gehalt von meinem Arbeitgeber nicht immer pünktlich gezahlt wird.

    Sie werden sicher verstehen, wenn ich nicht näher auf meine gesundheitliche Situation in einem Mieterfroum eingehen möchte.

    Vielen lieben Dank für Ihre Antworten.

    Ich werde morgen gleich bei der Hausverwaltung anrufen und probieren denen das ebenfalls so zu erklären.

    Mir war nur diese etwas komisch angesetzte Frist über ein Wochenende sehr schleierhaft.

    Hallo,

    aus gesundheitlichen Gründen habe ich die Miete für Janaur 2012 nicht bezahlt. Um es kurz zu machen, ich war die ganze Zeit ans Bett gefesselt und war auch krankgeschrieben. Lange Rede - kurzer Sinn.

    Ich habe am Freitag, 03.02.2012 ein Schreiben von meiner Hausverwaltung erhalten (Belegdatum 30.01.2012), in dem Sie mir eine Frist bis zum Montag, 06.02.2012 setzt um die Miete für Januar 2012 sowie für Februar 2012 zu bezahlen.

    Daraufhin habe ich sofort die Miete für Januar 2012 angewiesen sowie eine "Anzahlung" für die Miete für Februar 2012. Zudem habe ich ein Schreiben an meine Hausverwaltung fertig gemacht, indem ich darum bitte, die Frist bis zum 15.02.2012 zu verlängern, um die restliche offene Miete noch zu bezahlen.

    Nun zu meinen Fragen:

    1. Wie kann man eine solche Frist setzen, wenn dem Mieter (habe extra den Umschlag mit dem Postdatum 01.02.2012 aufgehoben!) an einem Freitag das Schreiben zukommt und die Frist am kommenden Montag "abläuft"?

    2. In dem Schreiben steht:

    "Wenn Sie diesen Betrag nicht zusammen mit der Miete für Februar 2012 bis zum 06.02.2012 begleichen, werden wir das Mietverhältnis mit Ihnen wegen Zahlungsverzuges fristlos aufkündigen".

    Ist das rechtens?

    Ich hab in dem Schreiben an meine Hausverwaltung geschrieben, dass ich selbstverständlich die offene Miete zahlen und es in Zukunft nicht mehr zu einer Problematik kommen werde.

    Ich bin ehrlich verzeifelt, dass ich halt wirklich sehr stark erkrankt war und ich auch nicht in der Lage war mich um meine Post zu kümmern. Meine Hausverwaltung hatte mir am 25.01.2012 eine Mahnung für die Januar Miete geschickt, welche ich aber auch erst am 03.02.2012 gelesen habe....

    Ich weiß, dass es mein Verschulden ist und ich will auch unbedingt die Miete zahlen.

    Meinen Sie, dass meine Hausverwaltung einer Verlängerung der Frist um eine Woche zustimmen wird? Ich meine, es ist unmöglich über ein Wochenende die offenen Beträge zu begleichen?! Wie gesagt, überwiesen ist der Großteil.

    Lieben Dank

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