Beiträge von mutenroshii
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danke für die Antwort.
Im Vertrag steht:
1 das Mietverhältnis beginnt am x.x.2010
2 "beide Parteien verzichten auf eine ordentliche Kündigung bis zu XX.2012"3. Für qualifizierte Zeitmietverträge nach £575 BGB gilt eine gesonderte Vereinbarung.
Ist dieses Zeitmietverhältnis rechtens oder nicht? Kann eine "vorzeitige" Kündigung ausgesprochen werden?
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Hallo,
Ich habe als Mieter einen Zeitmietvertrag, welcher noch bis September 2012 läuft. (ursprünglich 2 1/2 Jahre)
Ich beende meine Ausbildung voraussichtlich im kommenden Mai. Mein neuer Arbeitsplatz wird nachweislich in einem anderen Bundesland sein.
Ein Umzug ist unausweichlich.
Kann ich unter diesen Umständen den Vertrag vorzeitig kündigen?
Soll ich jetzt umgehend eine Kündigung zum 30.05 aufsetzen?
Danke für Eure Hilfe.
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