Beiträge von ObiWan

    Die Eichdauer für Stromzähler in Haushalten beträgt 16 Jahre für Zähler mit Läuferscheibe, bei elektronischen Zählern acht Jahre. Ein z.B. im Jahr 2003 geeichter Zähler gilt also bis 2019 als geeicht. Nach Ablauf dieser Zeit werden aber nicht alle Zähler einer Bauserie neu geeicht. Vielmehr wird nur eine Stichprobe der Zählerserie, z.B. jeder tausendste Zähler, auf den Prüfstand genommen. Wenn sich dabei keine Beanstandungen ergeben, wird die Eichdauer aller Zähler verlängert. Es werden dann aber keine neuen Eichetiketten auf alle Zähler geklebt.

    Wenn der Eichstempel am Stromzähler abgelaufen ist, dann könnte es sein, dass aufgrund einer Stichprobenprüfung der Zähler weiterhin als "gültig geeicht" gilt. Verbraucher können sich dann an das Versorgungsunternehmen wenden. Dort ist man den Verbrauchern gegenüber zur Auskunft verpflichtet.

    http://www.energieverbraucher.de/de/site__1061/

    Nur wenn das explizit vertraglich zugesichert ist. Steht im Mietvertrag nur "Herd", steht Dir auch nur ein normaler Herd zu.

    Eben das wage ich zu bezweifeln. Ich bin der Meinung, dass Mieter grundsätzlich Anspruch darauf haben, dass die Einrichtung in der gleichen Qualität zur Verfügung gestellt wird wie bei Abschluss des Mietvertrages.
    Das ist ein Herd ohne Umluft und Ceranfeld eben nicht.

    Hallo,

    ich denke das lässt sich nicht generell sagen. Grundsätzlich ist ein Herd ein Herd und du wirst keinen Anspruch auf bestimmte Ausstattungsmerkmale haben.

    Sollte es sich allerdings um eine Wohnung mit allgemein hoher Ausstattung handelt, die sich auch in der Miete widerspiegelt, ist ein Umluftherd möglicherweise etwas, was man erwarten kann.

    Gleiches gilt für das Ceranfeld.

    Gruß
    H H

    Da bin ich anderer Meinung. Habe ich eine Wohnung mit Küche und eingebautem Umluftherd mit Ceranfeld gemietet, kann der Vermieter nicht einfach etwas "schlechteres" einbauen. Die Ausstattung sollte ja eigentlich im Mietzins einberechnet sein, somit zahle ich für "den tollen Herd" ja auch ggf. mehr Miete.

    Gruß
    ObiWan

    Hallo THV,
    ich kenne mich mit Dienstwohnungen zwar auch nicht aus, würde aber aus dem Bauch heraus auch so argumentieren wie Du es getan hast.
    Nachdem ich einmal nach der Dienstwohnungsvorschrift von Bayern gegooglet habe, scheint sich meine Einschätzung zu bestärken.
    Schau doch mal hier: https://www.uni-muenchen.de/einrichtungen/…twohnungvo1.pdf
    Diese Verordnung ist leider von 1997, eine aktuellere habe ich nicht gefunden.
    Gruß ObiWan

    Hallo Guenni,

    vielen Dank für Deine Aufklärung. Da habe ich wieder was gelernt.

    Gut finde ich auch Deinen Lösungsansatz mit drei-monatiger Frist zu kündigen und abzuwarten wie sich der Vermieter verhält.
    Meistens sind die pragmatischen Lösungen die besten.

    Gruß
    ObiWan

    Hallo katjusch84,

    die ganze Diskussion zielt immer nur auf den Boiler ab.

    Kann es vielleicht auch sein, dass der Zählerstand bei Deinem Einzug vielleicht falsch/gar nicht erfasst wurde?
    Du würdest in diesem Fall nämlich einen Teil des Verbrauchs vom Vormieter bezahlen.

    Gruß
    ObiWan

    Aber der Hausmeister selbst meinte er kann das so einfach nicht machen. Bei der Badewanne muss z.B. ein Installateur kommen....

    Hallo Khayyin,

    na das scheint mir ja der richtige Hausmeister zu sein. Ein paar Schrauben festziehen sollte er ja schon können.

    Inwieweit die von Dir geschilderten Mängel zu einer Mietminderung berechtigen weiß ich nicht. Ich persönlich tendiere zu 0,-, da die Nutzung der Mietsache nicht eingeschränkt ist.

    Gruß
    ObiWan

    ist es denn generell zulässig über 100 zu erhöhen?
    ich habe anderes gelesen allerdings auch in anderen fällen...


    Hallo SnapySDS,

    ich glaube Du verwechselst das mit einer Mieterhöhung. Mieten können maximal um 20% innerhalb von drei Jahren (Kappungsgrenze) erhöht werden.
    Sollte die Versicherung die Beiträge angehoben haben (wobei ich die Steigerung in Deinem Fall schon extrem finde) kann der Vermieter ja nichts dafür. Lass Dir die Rechnungen zeigen! AM besten auch die aus den Vorjahren.

    Zitat

    und wie sieht es mit der wasser rechnung aus?
    darf sie 15 monate wasserbrauch auf 12 monate nebenkostenzahlung abrechen?

    Auch hier ist der Vermieter unschuldig. Über welche Summe reden wir hier denn?
    Der Vermieter könnte natürlich die Rechnung des Wasserversorgers nehmen und die Rechnungssumme auf 12 Monate rückrechnen. Lohnt sich das denn in Deinem Fall? Immerhin würden im nächsten Jahr nur 9 Monate zugrunde gelegt werden.

    Gruß
    ObiWan


    Zudem ist es eigentlich logisch, dass es für 3 Parteien eine Mülltonne nicht reicht.

    Also ich habe für mein 6-Fam.-Haus eine 240l Restmülltonne. Die hat bisher auch immer ausgereicht. Aber das ist wohl individuell unterschiedlich. Für Papier und Wertstoffe gibt's extra Tonnen.

    Aber das war doch nicht die Frage von Domi1704!

    Hallo Domi,

    mal abgesehen davon, dass es in eurem eigenen Interesse sein sollte, dass der Müll auch abgeholt wird, was ist denn im MV vereinbart?

    Falls ihr es nicht schafft untereinander eine Regelung zum "Tonnendienst" zu finden (was ich persönlich nicht als schwierig erachte), kann der Vermieter vielleicht beim Müllentsorger einen "Vollservice" bestellen.
    Falls es so etwas bei euch überhaupt gibt, ist das natürlich nicht umsonst und wird dann selbstverständlich auf die Betriebskosten aufgeschlagen.

    Gruß
    ObiWan

    Hallo ciiity!


    nun meine frage: kann er uns stress machen, das ich den strom abgemeldet habe und er nun für die heizung zahlen muss?

    Der Vermieter wird keinen Stress machen. Stattdessen könnte er euch einfach wieder beim Stromlieferanten anmelden.

    Da allerdings bereits eine Übergabe mit dem Vermieter vorgenommen wurde, kann bzgl. des Stromverbrauchs nichts schieflaufen. Ihr seit nicht mehr im Besitz der Schlüssel und habt daher keine Verfügungsgewalt mehr über die Anlage.

    Mich würde allerdings interessieren, warum ihr bereits so lange Zeit vor der ordentlichen Beendigung des Mietverhältnisses die Schlüssel übergeben habt.

    Die Nebenkosten laufen natürlich solange noch weiter (inkl. Wasserverbrauch wie Kolinum ja auch schon angemerkt hat).

    Gruß
    ObiWan

    Hallo toxic189,

    hast Du die NSH auch richtig bedient? Gerade wenn ihr in eurer vorherigen Whg. anders geheizt habt, ist das Heizen mit Strom ungewohnt.

    Mit NSH sollte man vorausschauend planen, d.h. sind für den Folgetag niedrige Temperaturen angesagt, aufheizen lassen, ansonsten nicht.

    Die Heizung im Sommer komplett ausschalten. So geht ihr auf Nummer sicher dass sich diese nicht unnötig aufheizt.

    Warmluftgebläse ausschalten wenn’s nicht benötigt wird, hilft auch Energie zu sparen.

    Bei der Berechnung eures Stromverbrauchs wird ein Teil der 21.000 kWh (wieviel geht aus eurem Vertrag hervor) auf den NT angerechnet und einen Teil auf den HT.

    Mir scheint, dass der komplette Verbrauch im HT gemessen wurde. Dann würde die Nachzahlung ungefähr hinkommen (Grundgebühr bei der Berechnung nicht vergessen!).
    Vielleicht ist ja der Rundsteuerempfänger, der für die Umschaltung zwischen HT und NT verantwortlich ist, defekt.

    Hier ist der Ansprechpartner allerdings nicht der Vermieter, sondern der Stromlieferant (bzw. Netzbetreiber).

    Gruß
    ObiWan

    Hallo Fanta,

    ich bin auch der Meinung, dass eine so kleine Fläche nicht zu einer Mietminderung berechtigt.
    Trotzdem verstehe ich nicht, warum nur die Fläche eines Raums zugrunde gelegt werden kann. Es wäre ja durchaus möglich, dass genannte Wohnung 8 Zimmer hat (was natürlich im Endeffekt eine noch geringere Mietminderung zur Folge hätte).

    Gruß
    ObiWan

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