Beiträge von Andy09

    Hallo nochmal,

    so, jetzt bin ich schlauer.

    Doch zuerst möchte ich sagen, das ich meine BK Vereinbarung (also Posten) gerne eingestellt hätte. Leider habe ich aber zur Zeit keinen Scanner mehr, deshalb war es leider nicht möglich.

    Doch jetzt zu dem "neuen" Posten. Dieser Posten wurde berechnet, für das rein - und rausstellen der schwarzen (Restmüll) und gelben Tonnen. Da ich ich aber genauso wie 3 andere Mieter von 11 Ihre Tonnen selbst rausgestellt haben (Tonne ist verschlossen mit Kette, damit es keine Nachfragen gibt) bzw. teileweise in der gemieteten Garage untergestellt haben, wird dieser Posten bei uns jetzt gestrichen und nach einer anderen Lösung für die Zukunft gesucht. Mal shen was jetzt kommt.

    Hallo Mieter88,

    nein, dem ist nicht so.

    In einen von den 3 Gebäuden, wohnt auch jemand, der in diese Altergruppe fällt. Dieser verhält sich ganz anderes, so wie es sein solle. Aber dieser Mieter hat jetzt genug und zieht aus.

    Ja und es gibt sicherlich auch Leute die älter sind und sich auch nicht anpassen können,
    aber wir reden hier gerade mal von eine 11er Wohnanlage.

    Aber um meine Wut auch mal etwas auszudehnen.

    Bei uns gab es in der letzten Zeit viel Schnee. Im Mietvertrag steht, dass der Mieter für die Räumung verantwortlich ist, auch für das Streugut.
    Und nun mal die Frage: Wer räumt? Natürlich nur die älteren (38 bis 64 Jahre) Die anderen bzw. ein besagter Mieter über den man sich aufregen muss, macht gar nichts. Im Gegenteil, die schauen durchs Fenster und lachen über uns. Sind wir fertig, dann kommen diese auch raus und laufen über unseren geräumten weg. Und noch, dieser Mieter schafft es nicht mal 3 Stufen von Schnee zu räumen. Dieser Mieter hat seinen eigenen Eingang, wo nur er wohnt.

    allo Berny,

    nein, kleiner Ort/Dorf 200 Einwohner.
    und
    vor dem Grundstück, gibt es soviel Platz, für viele viele Pkws, nicht mal parkgebühren fallen an.
    und nein

    die jungen Leute sind einfach zu faul 100 meter zu laufen oder es haben alle Probeme mit ihren Beinen.

    Aber wie gesagt, ich bin nicht der einzige den das ...

    So, morgen gehts zum Verwalter, einen Anwalt. Werde das zusammen mit einen anderen Mieter nochmal ansprechen, den das auch stört.

    HAllo Mainschwimmer,

    gut hat sich wohl überschnitten.

    und nun die Antwort:

    Ja, in unseren Mietvertrag steht im einzelnen was zu den Betriebskosten gehört, also die Posten die abgerechnet werden dürfen bzw. können. Einige Posten wurden aber noch nie Abgerechnet. Der beanstandete neue Posten ist nicht dabei.

    Hallo Mainschwimmer,

    Jetzt mal ganz ehrlich
    wer hier nicht wohnt, kann gar nicht mitreden.
    Und
    Ich glaube nicht, dass du die Situation schon gelöst hättest.

    Sogar mein Nachbar schafft es nicht, der ist bei der Bundespolizei. Das geht mal 2 Tage gut, das war’s dann.

    Und mal was anders: Andere Mieter parken auch Rettungswege in unser kleinen Wohnanlage (11 Mieter, 3 Gebäude) zu. Dort wohnt eine 85 jährige Frau. Das interessiert den Vermieter auch nicht, nur leere Worte. Ich warte nur darauf, dass mal was passiert, die alte Frau einen Arzt benötigt und durch diese Fremdparker die Sanitäter behindert werden.

    und noch was: bis vor drei Jahren haben nur Mieter +30 jahre gewohnt, dort gab es keine Probleme.
    Jetzt 50 % unter unter 30 Jahre nur Probleme.
    Ich denke mal die junge Leute haben kein Bock sich an regeln zu halten.


    Und noch was: Diese Mieter . die das verursachen sind alle in der Altersklasse 20 bis 28 Jahre und die sind in der Überzahl und ich möchte keine platten Reifen oder Fensterscheiben haben

    Hallo Mainschwimmer,

    bitte richtig lesen, Bekannter war damals im Mietebund, jetzt leider nicht mehr, deshalb kann er auch nicht mehr nachfragen.

    und

    Unterlagen hat mein Bekannter leider auch nnicht mehr, da er in der besagten Wohnung nicht mehr wohnt, Unterlagen wurden also vernichtet.

    Ich kann nur sagen, das der Mieterbund damals druchgesetzt hat, das er diesen neuen Posten NICHT beazhlen musste.

    Hallo Kolinum,

    was heißt vernünftige Frage und lesen Sie Ihren Mietvertrag und BKV. 

    Natürlich habe ich meinen Mietvertrag und die Vereinbarung über die Betriebskosten, genauso wie die übrigen Mieter unserer kleinen Wohnanlage gelesen. Dieser Posten taucht dort NICHT auf, ist also NEU.

    Und mein Zitat bezieht sich auf eine Auskunft eines Bekannten. Dieser war vor einiger Zeit Mitglied im Mieterbund. Dort sagte man ihm, das neue Posten vor Inrechnungstellung angekündigt werden müssen. Ist dies nicht der Fall braucht man diesen Posten im ersten Jahr der Inrechnungstellung nicht bezahlen sondern erst im zweiten Jahr. werden müssen.

    Da mein Bekannter leider nicht mehr im Mieterbund ist, kann er leider dort nicht mehr nachfragen. Er brauchte damals Neue Posten in seiner BK Abrechnung nicht bezahlen.

    Ich habe meinen Vermieter ebenfalls darauf angesprochen, aber er besteht auf der Zahlung.

    So, was ist an meiner Frage nicht vernünftig zu verstehen. Ich habe doch nur gefragt, ob Neue Posten in einer BK Abrechnung angekündigt werden müssen und ob jemand ein Urteil hat.

    Mal eine kurze Frage zu neunen Posten in der BK Abrechnung.

    Normalerweise müssen doch diese Posten vor Inrechnugstellung angekündigt werden oder? Dies hat mir mal jemand letztes Jahr erzählt (GESCHENKE werden NICH angenommen :o

    Kann jemand etwas dazu sagen, wiellleicht auch mit einen Verweis aus ein Urteil.

    Etwas zu den Posten: Dieser nennte sich HAusmeistervergütung. Wir haben keinen Hausmeister, sondern nur einen Gärtner der sich um die Grünanlage bzw. teilweise Winterdienst kümmert.

    Ich sage schon mal DANKE.

    ja, natürlich habt ihr alle irgendwie recht. Und ja es geht hier ja auch nicht um große Beträge. Aber, wie bereits geschrieben, hat der besagte Mieter ja eine eigene Garage, aber diese wird nur zum unterstellen von wer was genutzt. Wenn der besagte Mieter also einen PKW in und seinen zweiten vor der Garage stellen würde, gäbe es überhaupt keine Probleme.

    Und was ich auch noch erwähnen kann, vor etwa 12 Monaten hatten dies Mieter sogar noch 3 Pkw's, damals war es noch schlimmer.

    und noch etwas zu dem Platz zum rausfahren: wenn ich auf gleicher Höhe mit dem PKW neben mir bin, habe ich noch ca. 1,5 m um rauszukommen. Wenn jetzt rechts neben mir auch noch jemand steht, ist es ganz vorbei und man hat keine Chance.

    Und ja, dem Vermieter ist die ganze Situation bekannt.

    Er schrieb u.a. vor 1 ½ Jahren: Die jeweiligen Stellplätze bzw. Stellflächen in den Garagen sollen dazu dienen, das die Möglichkeit besteht ein Fahrzeug dort abzustellen. Es muss vermehrt festgestellt werden, dass über die jeweils angemieteten Stellmöglichkeiten hinaus Fahrzeuge auf dem Grundstück außerhalb der hierfür vorgesehenen Stellflächen abgestellt werden.

    Weiter heißt es: wir weisen darauf hin, das dies vom Vermieter nicht gestattet ist.

    und es wird weiterhin exakt mitgeteilt, wo keine Fahrzeuge abgestellt werden dürfen.

    Abschließend wird darauf hingewiesen, das sollte sich dieser Zustand nicht ändern, dass sich der Vermieter das Recht vorbehält beim Parken außerhalb der zugewiesenen Stellflächen hier entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und ggf. sogar Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen zu lassen, natürlich zu lasten des Fahrzeughalters.

    Aber es hat sich seit diesen Schreiben nichts geändert. Dem Vermieter interessiert es einfach nicht, Hauptsache die Miete kommt.

    Aber ich bezahle für meine Garage Miete und kann diese nicht voll bzw. uneingeschränkt nutzen. Im übrigen, gibt es auch eine Aufforderung des Vermieters ein Schreiben, das dort, wo ich behindert werde "NICHT" geparkt werden darf, nur hält sich der besagte Mieter nicht daran.

    Hallo Berny und allen anderen,

    so, wir haben jetzt nächste Woche einen Termin beim Verwalter einen RA, mal sehen was da raus kommt. Hoffentlich wird der Termin nicht wieder abgesagt.:rolleyes:

    Aber noch mal zu den Posten Gartenarbeiten. An den anfallenden Arbeiten hat sich nichts grundlegendes geändert, Das einzige war der strenge Winter, dadurch musste der Vermieter den von den „Mietern“ selbst geräumten Schnee mit einen Radlader abtransportieren. Wichtig zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass lt. Mietvertrag der Mieter für die Schneeräumung selbst verantwortlich ist. Sogar das Streugut muss der Mieter selbst kaufen. Merkwürdig :confused:, das Streugut hat aber der Vermieter gekauft.

    Aber hier mal eine Übersicht unseres Postens Gärtnerarbeiten, bei den Summen :eek: handelt es sich natürlich um die Gesamtkosten, die dann auf die qm Wohnfläche umgelegt werden.

    Jahr Kosten Erhöhung zum Vorjahr Erhöhung seit 2005
    2005 1.979,20 €
    2006 2.528,80 € 549,60 € 549,60 €
    2007 2.856,00 € 327,20 € 876,80 €
    2008 3.232,04 € 376,04 € 1.252,84 €
    2009 3.666,00 € 433,96 € 1.686,80 €
    2010 5.160,50 € 1.494,50 € 3.181,30 €


    Alles weitere dann nach dem Termin. Vielleicht hat ja noch jemand eine Idee, was man noch beanstanden kann. Dann wäre ich für eine kurze Info vorher dankbar :)

    Gruß
    Andy 09

    Hallo,

    folgende Situation,

    Ich habe mit meinen Mietvertrag auch eine Garage angemietet.

    Nun ist es so, das ich oft beim Ausfahren mitunter auch beim Einfahren durch unrechtmäßiges parken eines anderen Mieters behindert werde.

    Nun kann man natürlich sagen, spreche mit den Mietern. Leider kann man mit diesen Leuten nicht reden.

    Was das Fass aber zum überlaufen bringt, die besagten Mieter haben selbst eine Garage, nutzen diese aber nicht, da diese mit anderen Gegenständen vollgestellt ist. Diese Mieter haben also 2 PKW's, wovon einer vor der Garage parkt, was auch niemanden stört auch mich nicht und der andere gegenüber meiner Garage der mich oft, nicht täglich bei aus- und einfahren mit meinen PKW behindert. Zum Glück habe ich nur einen mittelklasse PKW, mit einen großen PKW Kombi hätte ich keine Chanche reinzukommen.

    Jetzt meine Frage: Wieviel Mietminderung könnte man verlangen?

    Für eine Antwort schon mal Danke.

    Hallo,

    unsere Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2010 (1.01. -31.12.2010) hat einen gravierenden Fehler, der nach unserer Auffassung gegen den §§ 556 Abs. 3 Satz 1 und 560 Abs. 5 BGB verstößt. (Wirtschaftlichkeit)

    Doch jetzt im einzelnen: Der Posten Gartenarbeiten hat sich seit unseren Einzug im Jahre 2005 um 160 % erhöht. Im Abrechnungsjahr 2009 betrug dieser 301,41 EUR (für unsere Wohnung) für das Jahr 2010 424,28 EUR. Die Gesamtkosten betrugen 2009 3666,00 EUR für 2010 5160,50 EUR.

    Wir haben gegen die Abrechnung Widerspruch eingelegt und dies wie folgt begründet:

    Vor allem der Abrechnungsposten Gartenarbeiten hat sich seit unseren Einzug um über 160 % erhöht. Dieser Abrechnungsposten verstößt demnach nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß §§ 556 Abs. 3 Satz 1 und 560 Abs. 5 BGB. In diesen Zusammenhang weise ich auch auf das Urteil vom Berliner Kammergericht 12U216/04 hin.

    Jetzt haben wir eine erste Antwort erhalten:

    Zitat: u.a. Wenn Ihrerseits eine Gegenüberstellung mit Kosten aus der Vergangenheit erfolgt, so kann dieses letztlich nicht durchgreifen, da allgemein eine nicht unerhebliche Kostensteigerung zu verzeichnen war u.s.w.

    u.w. heiß es: Tatsächlich können die Kosten bzw. aufgewendeten Arbeitsstunden anhand von Stundenlisten belegt werden, so dass die in Ansatz gebrachten Kosten dem Grudne nach zutreffend sind.

    Die notwendigen Arbeitsstunden wurden uns nachgewiesen, wenn auch nur eine Auflistung der Arbeitsstunden und Tage, aber eben keine RECHNUNG.

    Gleichzeitig lehnt man aber eine Änderung der aktuellen Betriebskostenabrechnung ab.

    Merkwürdig: Man hat uns angeboten, für die BK Abrechnung den Abrechnungswert für den beanstandeten Posten vom Vorjahr im Ansatz zu bringen. Dieser war 122 EUR geringer.

    Jetzt meine / unsere Frage;

    Was sollen wir von diesem Angebot halten?

    Gut, 123 EUR weniger ist ja nicht schlecht, aber wir müssen ja auch eine aktuelle Berechnungsgrundlage haben, sonst erwartet uns für das Abrechnungsjahr 2011 vielleicht eine noch bösere Überraschung, weil sich dann der Vermieter auf die nicht geänderte BK Abrechnung für 2010 bezieht.

    Für eine Antwort/en schon mal vielen Dank.

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