Beiträge von socket76

    Hallo zusammen,

    ich habe nach 6 Jahren meine Wohnung gekündigt, und meine Vermieterin möchte nun, dass ich vor meinem Auszug noch einige Reparaturen übernehme. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob ich tatsächlich hierfür verantwortlich bin oder nicht und hoffe, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

    Es handelt sich inbesondere um folgende "Schäden"

    1) Defekter Lichtschalter der Küchenbeleuchtung - hier muss wohl die komplette (fest montierte) Lampe ausgetauscht werden inkl. elektrischem Anschluss

    2) Defekter Schalter an der Dunstabzugshaube (Grundfunktion ok, aber keine verschiedenen Abzugsgeschwindigkeiten mehr möglich)-hier müsste voraussichtlich auch eine komplett neue Abzugshaube installiert werden

    3) Abgeplatzte Farbe am Einbauschrank und an einem der Fensterrahmen (jeweils nur kleinere Beschädigungen)

    4) Lose Lampenfassung am Spiegelschrank im Bad - auch hier müsste wohl ein komplett neuer Spiegelschrank angebracht werden

    5) Heizungsventile müssten ausgetauscht werden

    Laut Mietvertrag sind Bagatellschäden bis zu 100 EUR und maximal 8% der Jahresbruttokaltmiete vom Mieter zu tragen. Fallen diese Reparaturen unter diese Klausel? Und falls ja, sind nur die Materialkosten oder ebenfalls die Arbeitskosten zu tragen?

    Mich würde zudem interessieren, inwiefern ich die Reparatur beauftragen muss (Einholen Kostenvoranschlag für Material und Handwerker, Terminvereinbarung, Handwerker ins Haus lassen und Beaufsichtigen, ...)

    Würde mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß Steffen

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