Hallo liebe Forum-Mitglieder,
ich bräuchte dringend euren Rat bei folgendem Sachverhalt.
Meine Freundin und ich wohnen seit dem 01.12.2010 in einer Wohnung, für die wir 495 € Kaltmiete monatlich an unseren Vermieter zahlen (vertraglich alles festgehalten).
Am 25.09.2011 hat uns der Vermieter eine Mieterhöhung zukommen lassen mit folgendem Text:
"Sehr geehrter Herr... nachdem nun seit etlichen Jahren trotz erheblicher Verbesserungen der Immobilie keinerlei Anhebung der Nettomiete erfolgt ist, möchte ich Sie bitten, die Nettomiete zum 01.01.2012 um 40 € auf 535 € zu erhöhen. MfG..."
Da mir diese Mieterhöhung allein formell nicht rechtens wirkt (aufgrund fehlender Begründung in Form eines Mietspiegels, 3 Vergleichswohnungen oder Gutachten sowie Bitte um Zustimmung und Hinweis auf Sonderkündigungsrecht) habe ich zum 01.01.2012 die bisherige Kaltmiete von 495 € zzgl. Nebenkosten überwiesen. Ich habe auf sein Schreiben auch in keiner weise reagiert.
Nun schreibt er mir am 16.01.2012 wieder einen Brief, indem er um Nachzahlung der 40 € bittet.
Was soll ich nun machen? Ich würde ihm gerne antworten, dass seine Mieterhöhung formell nicht rechtens ist und er seine Bitte um Mieterhöhung bitte ausreichend begründen soll. Meint ihr, ich bin damit gesetzlich auf der sicheren Seite? Ich bitte dringend um euren Rat.
Vielen Dank schon im Voraus.
MfG, beido