Beiträge von mieter0815

    Hallo,

    handelt es sich bei dem mir vorliegenden MV um einen Zeitmietvertrag oder nicht? Sprich, kann ich früher ausziehen (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist) als das angegebene Enddatum des Vertrags?

    Hier ein Auszug des Vertrags:

    ...

    IV. Mietdauer:
    Das Untermietverhältnis beginnt am 01.03.2012 und endet am 28.02.2013.

    ...

    X. Kündigung
    Der Mietvertrag kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden.

    ...


    Da keine besonderen Gründe für die angegebene befristete Vertragsdauer genannt sind, nehme ich an, dass es sich um einen "normalen" MV handelt, bei dem ich als Mieter jederzeit (unter Einhaltung der 3-Monatsfrist), auch innerhalb des Jahres, kündigen kann. Liege ich da richtig?

    Viele Grüße und danke für eure Tipps!

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