Hallo,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ich habe zum Ende Oktober 2009 mein Mietverhältnis gekündigt. Ich habe der Verwaltungsgesellschaft für meine Wohnung erlaubt, dass sie die Nebenkostennachzahlung für 2008 von der Kaution abziehen kann und mir den Restbetrag auszahlen soll.
Nun bekomme ich ein Schreiben, dass die Gesellschaft eine Nebenkostenhochrechnung für 2009 erstellt hat und dieses Geld auch von der Kaution abgezogen wurde. Sobald die Nebenkostenabrechnung für 2009 erstellt sei (zu erwarten Ende diesen Jahres), bekäme ich dann den Restbetrag ausgezahlt.
Die Gesellschaft begründet dies auf dem BGB.
Nun meine Frage:
Ist es rechtens, dass ich der Gesellschaft bis zum Jahresende quasi ein zinsloses Darlehn geben muss, damit diese im Falle einer Nachzahlung den Betrag einbehalten kann?
Nebenbei war ich 2009 kaum in meiner Wohnung und erwarte eigentlich eine Rückzahlung.
Kann ich von der Gesellschaft verlangen, dass sie mir meine Kaution (abzüglich der Nebenkostennachzahlung für 2008) zurückzahlt und im Falle einer Nachzahlung von 2009 mir eine Rechnung schickt?
Über Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Im Voraus besten Dank,
MR