Beiträge von bauni

    bauni:


    Tipp: Ich würde einen RA aus einer Sozietät nehmen, welcher als Tätigkeitsschwerpunkt Mietrecht hat. Mit allg. Vertragsrecht wird er sich natürlich dann auch auskennen.
    PS: Was den von Dir nicht näher erläuterten Zeitraum betrifft: BK-Abrechnungen umfassen i.d.R. einen Zeitraum von 12 Monaten, NIEMALS einen längeren.

    Danke für den Tipp, und was das PS betrifft: damit meinte ich
    nur den Zeitpunkt zu dem die Neben/Betriebskostenabrechnung erstellt wurde. Abrechnungszeitraum war 1.1.-31.12.2010 und im 12 Folgemonat, also dem letztmöglichen im Dezember 2011 wurde die Abrechnung erst zugestellt. Das hat uns eben auch verärgert...

    Danke Berny für die Einschätzung und Empfehlung die meine
    Geschwister und ich wohl auch angehen werden..Was die Frage
    vom Ansatz betreutes Wohnen betrifft, so gibt es einen
    reinen Mietvertrag für die Wohnung.
    Dazu konnte man einen Vertrag abschliessen, in der gewisse
    Dienstleistungen der Einrichtung wie 1 x in der Woche Raumreinigung, Teilnehmen am Essen, Notruf usw. eingeschlossen sind.

    Es ist halt eben schon aussergewöhnlich, wenn es in 2009 einen Inhaber und Pachtrelevante Veränderung gegeben hat, und auf einmal solch eine erhebliche Mehrkostenbelastung auftaucht..
    Und dann noch unmittelbar vor der Verfallgrenze..
    Und erst nach Reklamation wird begründet..
    Es wird sicher gut sein anwaltlich überprüfen zu lassen, in welchem Sinn die Bungalowbewohner gegenüber der Einrichtung zu sehen sind, ob ganz 'normale' Mieter oder auch in einer gewissen Verbindung und Abhängigkeit einer sozialen Einrichtung bzw. Dienstleistung gegenüber..

    Hallo,
    meine Mutter 88-jährig lebt seit 12 Jahren mittels Mietvertrages in einer bescheidenen 30 qm Bungalow-1ZKB-Wohnung einer AWO Bungalow-Wohnanlage innerhalb eines Pflege- und Seniorenzentrums, in einer Art betreutem Wohnen. Sie hat Pflegestufe 1. Die Rente beträgt ca. 650,- euro, Die Miete incl. Verpflegungspauschale mittlerweile ca. 520,- Euro, da sie am Frühstück und Mittagstisch und noch anderen Leistungen teilnimmt.
    Dazu bekommt sie noch eine monatlich soziale Wohngeldunterstützung von 25,- Euro

    Die Heizkosten/Strom-und Wasserabrechnung sowie andere Nebenkosten verliefen immer in geringer Höhe plus-Minus 25,- bis 30,- Euro.. meistens Vergütung selten Nachzahlungsforderung..

    In 2009 wurde das AWO -Objekt an eine Immobilienfirma verkauft, und von dort die Räumlichkeiten wieder gepachtet..Gleichzeitig wurde ein Trakt für Demenzkranke durch den neuen Inhaber und Investor neugebaut und die restlichen Wohnungen und Bungalows renoviert und mit neuer Wärmedämmung versehen...aber keine Heizungskörper neu installiert..

    Am Rande zu erwähnen aber nicht ganz zur Sache gehörend ist auch noch, dass im vorigen Jahr der Heizkörper ausfiel und erst nach insgesamt 3 Wochen erneuert werden konnte. Im Eingangsbereich/Vorraum durch Feuchtigkeit sich zusätzlich der Estrich Fußboden gehoben und eine Ausbeulung auf dem PVC Boden hervorgerufen, der aufgrund der Bewegungseinschränkung meiner Mutter eine Sturzgefahr in die Wohnung oder auf dem Weg in die Toilette darstellt. Nach einer ersten Estrich-Reparatur hat sich die Beule wieder gebildet und ist zur Zeit noch unrepariert.

    Gleichzeitig haben wir bzw. unsere Mutter -im Dezember 2011- wie die anderen Mieter auch - die jährliche Kostenabrechnung erhalten.. mit einer Nachzahlungsforderung von 400,- Euro. Alle Mieter haben eine entsprechende drastische Nachzahlungabrechnung erhalten.

    Aufgrund einer Reklamation aller Mieter wurde von der AWO Leitung ein Schreiben entworfen dass die Abrechnungshöhe als Rechtens erklärte. Die allgemeine Betriebskostenverordnung BetrKV wurde beigefügt- Es wurde nur die Entschuldigung ausgesprochen, dass die Abrechnung praktisch im letzten Monat des rechtlich zulässigen Zeitraums so spät erstellt wurde, aber die Einrichtung hätte dies nicht zu verantworten.
    Die Begründung der drastischen Nachforderung liegt zum einen darin dass die Vorauszahlungspauschale von 2,53 pro qm in der Vergangenheit zu niedrig angesetzt sei, gegenüber real zu erhebenden 3,84 - Ausserdem seien in der Vergangenheit bestimmte für die Umlage zulässige Betriebskostenfaktoren wie Grundsteuer bzw. Sach-und Haftpflichtversicherungen nicht einbezogen worden.. Die vorgenannten Gründe und qm Kostendifferenz würde sich daher auch auf die noch zu erstellende Abrechnung für 2011 auswirken..

    Frage 1: Gibt es einen berechtigten Grund/Argument gegen diese 'wirklich aus dem Rahmen fallende Abrechnung vorzugehen.. In dem ersten Abrechnungs-Schreiben 2010 wurde in keiner Weise zu der Rechnungshöhe Stellung bezogen.. zumal die Mieter auch für 2011 ohne Kommentar solch eine Abrechnung erhalten hätten. Wäre es nicht zu der Reklamation der Mieter gekommen, dann wäre es auch nie zu einem Anhebungsvorschlag der Einrichtung gekommen. Jetzt erst heisst es: sie können natürlich die bisherige Pauschale anheben lassen um einer hohen Nachzahlungsforderung entgegenzuwirken.

    Und 2.: hätte man nicht zum Zeitpunkt der betragsmässigen Betriebskosten-Detail-Erkenntnisse in Verbindung mit der zu erwartenden Nachforderung die Alten Leute und langjährigen Heimbewohner schon mal 'vorwarnen müssen?'

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!