Beiträge von goofy79

    Hallo,

    habe verzweifelt nach einem Beitrag zu dem o.g. Thema gesucht, aber nichts gefunden. Ich denke die Frage ist für eine Profi leicht zu beantworten:

    Dürfen die Heizkosten (allgemeiner Teil 40%) auf die Grundfläche angesetzt werden?
    Wir bekommen 60% nach Verbrauch berechnet und eben 40% auf die Grundfläche. Ich hätte hier die WOHNFLÄCHE erwartet?!?

    Da wir in einer DG-Wohnung wohnen, macht das für uns einen großen Unterschied (Dachschrägen, Balkon) => +/- 45qm...

    Ich hoffe es gibt hier eine klare Rechtssprechung.


    Danke für eure Unterstützung,

    goofy79

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!