Beiträge von KarinInge

    Hallo,

    ich bin zum 1.11.11 in einer vierköpfige Wohngemeinschaft eingezogen. In unserem Mietvertrag sind alle vier Personen gleichberechtigte Mieter, sprich die Wohnung kann nur als ganze gekündigt werden.

    Und hier tut sich schon mein erstes Problem auf:
    Ich bin zwar bereits eingezogen, habe die Kaution bezahlt sowie die drei Monatskaltmieten plus Nebenkosten für mein Zimmer. Da die Kommunikation mit meinem Vormieter ziemlich schwierig erscheint und die jetzigen WG-Mitbewohner leider keine Unterstützung anbieten, fehlt mir immer noch die Unterschrift des Vormieters zur Einverständnis, dass ich in den bestehenen Mietvertrag eintreten darf. Ein Übergabeprotkoll von der Liegenschaftsverwaltung habe ich allerdings schon mit gültigen Unterschriften der Verwaltung und mir erhalten.

    Was passiert, wenn die Unterschrift vom Vormieter nicht zustande kommen wird?


    Mein zweites Problem ist etwas gravierender:
    Bevor ich in die WG eingezogen bin, haben 2 Mitbewohner ihre Miete nicht rechtzeitig überwiesen, sodass bereits einige Mahnungen ins Haus flatterten (die genaue Anzahl ist mir leider nicht bekannt, ebenso wenig wie die genauen fehlenden Beträge). Da in diesem Monat wieder einmal die Miete von einem Mitbewohner nicht gezahlt wurde, habe ich nun Angst, dass die Wohnung von den Vermietern aus gekündigt wird und wir uns alle eine neue Bleibe suchen müssen, da wir ja aufgrund des Mietvertrages für den fehlenden Mietbetrag haften müssen.
    Leider führe ich nicht das Konto und habe somit überhaupt keine Übersicht bzw. Einsicht.

    Meine Frage: Muss ich Angst haben gekündigt zu werden obwohl ich noch keine einzige Mahnung erhalten habe?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin wirklich ratlos und die Vermieter sind nicht gerade klärungswillig in diesem Fall =(

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