Folgendes Problem:
Ich hab letztes Jahr meine Einliegerwohnung in Bayern zum 30.11.2011 gekündigt und am 25.10.2010 bin ich bereits ausgezogen und es gabe eine Wohnungsübergabe. Leider ohne Übergabeprotokoll –meine Schuld ich weiss - sollte man selbst bei dem nettesten Mieter machen.
Wir haben nur auf einem Zettel den Zählerstand festgehalten und auf ihrem Zettel haben wir noch hinzugefügt, dass ein defektes Rollo von der Kaution abgezogen werden kann.
Eine Woche später ruft sie mich an, dass die Wohnungstür einen Glassprung hätte. Ich hab gesagt das ich nicht wüsste wie der dahin gekommen sein soll und wir ja an dem besagten Tag auch nix gesehen haben. Daraufhin meinte sie ja, wir könnten das ja über mein Haftpflicht machen. Dummerweise habe ich genau zu dem Zeitpunkt meine Haftpflicht gekündigt, welche aber trotzdem noch bis zum 31.03.2012 für mich wirksam ist. Ich hab ihr gesagt ich erkundige mich noch mal genau, bis wann meine Haftpflicht gültig ist (war mir nicht sicher, da die Kündigung über meine Schwester lief) und sie wollte schon mal einen Kostenvoranschlag von der zuständigen Firma verlangen und in ihrer Gebäudeversicherung nachsehen, ob da sonst der Schaden gedeckt wäre und man es darüber abwickeln könnte. Sie wollte/sollte sich eine Woche später melden.
Ich hab erst Mitte Dezember wieder was von ihr gehört und zwar einen Brief in dem Stand, dass sie von mir 50Euro für das Rollo will, laut Paragraph 8.2 in meinem Mietvertrag. Die Reperatur der Tür würde noch andauern. Ich dachte mit der Überweisung der 50Euro hätte sich auch der Fall Glastür für mich erledigt!
Zitat:
Zitat§ 8.2
Die Kosten der kleine Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Mieter zu übernehmen, soweit die Schäden vom Vermieter zu vertreten sind. Die kleine Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden bis zum Betrag von Eur 50,- im Einzelfall an Teilen der Wohnung, die dem direkten häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B. Hähne und Schalter für Wasser, Jalousien, Markisen, Verschlussvorrichtungen für Fenster und Fensterläden, Spiegel, Verglasungen,…usw. Die Verpflichtung besteht nur bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu 8% der Jahresmiete.
Gestern bekomm ich einen Brief mit einer Rechnung von 690Euro. 610Euro (meine Kaution) werden einbehalten und ich solle doch die restlichen 80Euro zahlen.
Kann ich den Fall jetzt noch bei meiner Haftpflicht melden? Ich glaube wohl eher nicht…vorallem da ich da ja gekündigt habe und die mich eh bald nicht mehr als Kunde haben, aber vorallem auch deswegen weil man den Schaden doch auch vor der Reparatur melden muss, oder nicht?
Also bei der Haftpfliht hab ich noch nicht angerufen. Ich hab ja nur einen Versuch – drum wollt ich mir erst so viel wie möglich an Infos einholen.
Zum anderen, wenn ein Mieter auszieht – muss er dann komplett alles an Kosten bezahlen? Also gerade eben auch größere Schäden wie in meinem Fall oder gibt es da auch eine Grenze!?!?
Abgesehen davon steht ja in dem Paragraph 8.2 drin das eben auch Türen und Verglassungen als kleine Instandhaltungen vom Mieter zu tragen sind. Maximal aber eine jährliche Gesamtsumme von 8% der Jahresmiete. Ich gehe bei Jahresmiete von Kaltmiete aus, ist das korrekt?
Gilt der Paragraph auch bei Wohnungsauflösung? Beziehungsweise wurde der Schaden ja noch in der Zeit festgestellt als mein Mietvertrag gültig war – er wurde zwar erst am 19.12.2012 behoben, aber wie gesagt früher festgestellt!?!?
Es war doof kein richtiges Übergabeprotokoll zu machen, dann hätte ich jetzt den ganzen Ärger nicht an der Backe. Anwalt will ich nicht einschalten. Mir würde ja schon reichen, wenn ich nach § 8.2 nur meinen Teil zahlen müsste. Das wären wenn es dabei nur als Kaltmiete berechnet wird „nur“ 293Euro.
Wie gesagt Haftpflicht wäre für mich und den Vermieter die einfachste Lösung gewesen aber sagen wir mal aufgrund von Kommunikationsproblemen stehe ich nun da und im schlimmsten Fall muss ich auch noch alles allein zahlen. Abgesehen davon weiss ich gar nicht ob Glasschäden in meiner Haftpflicht mit drin sind. Sie meinte im übrigen das ihre Einliegerwohnung in der ich gewohnt hätte nicht in ihrer Hausversicherung drin wäre…beziehungsweise ich für den Schaden zuständig bin, da ich da drin gewohnt hab. Ist ja auch klar, aber sie wird doch sicherlich ne Gebäudeversichung haben oder eventuell auch eine Glasversicherung für das komplette Haus!?!
Ich hoffe, dass sich einer vielleicht von euch hier mit dem Mietrecht auskennt und mir weiterhelfen kann!
Welche Rechte habe ich - muss ich im schlimmsten Fall alles zahlen?
Danke im Voraus
LG
Flip_flop