Beiträge von atrium

    atrium:

    "es geht hier um eine rein juristische Frage, bzw wie so etwas der gängigen Rechtsprechung entspricht."
    Tipp: Ein RA berät Dich gern.


    mann was für ein gequirlter Dxxxschwatz hier.

    Auf nimmer wiedersehen und der Andere ist auch nicht besser.

    Wer für so eine einfache Frage auf einen Anwalt verweist sollte vielleicht mal überdenken warum er hier postet...

    Und für andere leute, die sich mit dieser Frage bechäftigen, hier ist die einfache Antwort und lasst Euch nicht von Gerede an der Nase herumführen.....

    http://www.welt.de/finanzen/artic…ebenkosten.html

    Ist es denn sooooo schwer???
    Ist etwas in Deinem Briefkasten oder in Deiner Wohnung angelangt, ist es in Deinen Besitz gelangt. Der Bote ist dann der Zeuge. Sinnvoll wäre es auch, dass er weiss, WAS in dem Briefumschlag war, oder, falls möglich, ganz einfach ohne Briefumschlag.
    - Abschicken besagt doch garnichts, oder?

    es geht hier um eine rein juristische Frage, bzw wie so etwas der gängigen Rechtsprechung entspricht. Wenn es ein Kurierbote bringt ist es klar zugestellt. Ein Einschreibebrief, sogar Einwurfeinschreiben ebenfalls nach gängiger Rechtsprechung. Bei einem normalen, nicht eingeschriebener Brief kann die zustellung nicht nachgewiesen werden, richtig?

    atrium:

    "Wenns dann Montag mit der Post kommt hat er keine Chance, auch wenn er behauptte, er hätte den rief meinetwegen am 27. 12 abgeschickt?"
    Denk' nach!
    Es kommt nicht darauf an, wann jemand etwas abschickt, sondern wann etwas in den BESITZ des Empfängers gelangt.
    Besitz wäre bspw. der Briefkasten oder unter der Wohnungstür durchgeschoben.

    Wie siehts de jure aus? Wie wird bewiesen, dass etwas in meinen Besitz gelangt ist? Ich nehme an Einschreibenquittung oder Kurierquittung. Was sonst? Oder reicht die Behauptung etwas abgeschickt zu haben?

    Die Abrechnung muß Ihnen bis zum 24:00-Knall zugegangen sein.
    Eine Behauptung reicht da garnicht, auch nicht ein Brief mit dem Poststempel vom 31.12.

    PS: Es wundert mich immer wieder, wie manche Vermieter es schaffen, die Abrechnung am letzten Tag des Jahres auf den Weg zu bringen.

    Dafür gibts Kurierdienste....

    Ich zittere also bis Mitternacht;-)))
    Wenns dann Montag mit der Post kommt hat er keine Chance, auch wenn er behauptte, er hätte den rief meinetwegen am 27. 12 abgeschickt?

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