Hallo Leute,
ich bekam sehr nette Weihnachtspost von meinem Ex-Vermieter: Rechnungen im vierstelligen Bereich, die in etwa der Höhe der Kaution + Zinsen entsprechen.
Im Übergabeprotokoll wurden Mängel vermerkt, z.B. verschmutzter Küchenboden (ich kam nicht mehr zum Putzen, da extra zur Übergabe angereist, einmal Drüberwischen hätte aber gereicht), abgebrochene Halterung des Duschkopfes, verschmutzte Fugen in der Dusche, schwergängige Duschtür.
Ich habe mehrfach per Mail, per Telefon und per Post darauf hingewiesen, dass ich dafür noch keine Rechnungen habe, und dass er die Kosten doch bitte mit der Kaution verrechnen möge. Ich war also sehr entgegenkommend. Nun liegen mir wie gesagt Rechnungen vor, allerdings bekam ich die erst mehr als 6 Monate nach Wohnungsübergabe, welche am 13.6. stattfand.
Jetzt die eigentliche Frage: sind die Ansprüche aus den Rechnungen dank $548 BGB verjährt, auch wenn die Mängel bereits im Übergabeprotokoll vermerkt sind?
Vor den Rechnungen gab es nichts Genaues bezüglich dieser Ansprüche. Die Rechnungen sind alle vom Juni und Juli, der Vermieter hat sie also anscheinend einfach monatelang herumliegen lassen.
Die Rechnungen selbst sind auch recht unverschämt, z.B. 352 EUR für Reinigung von Fenstern, (Plastik-)Fensterrahmen (war halt ein Grauschleier drauf, ich habe 9 Jahre drin gewohnt) usw., obwohl ich nach dem Auszug bis auf die Küche alle Fenster und Fußböden geputzt habe. Der Kühlschrank sah auch aus wie neu, trotzdem taucht er auf der Reinigungsrechnung auf. Die abgebrochene Plastikhalterung des Duschkopfes schlägt mit satten 216 EUR zu buche, denn es wurde ein komplettes Brauseset inkl. Haltestange angebaut.
Bleibt anzumerken, dass der Vermieter generell etwas verpeilt ist. Ich bekam z.B. im November 2011 die Nebenkostenabrechnung für 2010, datiert vom 17.5.2011. Die sich daraus ergebende Rückzahlung erfolgte ebenfalls erst im November. Die Ablöse für Kühlschrank und Küchenschränke, die ich in der Wohnung ließ, wurde trotz schriftlichem Ablösevertrag mit Fälligkeitsdatum erst 6 Wochen nach dem Fälligkeitsdatum gezahlt. Jedesmal musste ich erst per Telefon, Post und E-Mail nerven, damit sich etwas tut.
Sorry für übermäßiges Ausheulen, ich hoffe ich habe meine Frage sinnvoll formuliert.
Grüße,
Tino