mh, stimmt, daran habe ich nicht gedacht, dass es ja primär eine BGB Geschichte sein kann.
dennoch danke für den Hinweis ![]()
Beiträge von MedicalDuckling
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Liebe Foristen,
nehmen wir einmal folgenden Fall an:
Mieter A und B bildeten eine Wohngemeinschaft mit gemeinsamen Mietvertrag im Zeitraum von 09/10 - 12/14.
Mieter A wird mit Zustimmung aller anderen Parteien (Mieter B, Vermieter) aus dem gemeinsamen Mietvertrag mittels eines Nachtrages zum Mietvertrag entlassen. Im Wortlaut solle der Nachtrag heißen:"Dieser Nachtrag wird geschlossen, da Mieter A zum 31.12.2014 aus dem Vertragsverhältnis entlassen wird.
Alleinige Vertragspartner/in mit allen Rechten und Pflichten ist mit Wirkung vom 01.01.2015Mieter B, geb. xx.xx.xxxx
Weitere Änderungen
Im Übrigen bleiben die Vereinbarungen des Mietvertrages bestehen.Ort, den
Unterschrift Mieter A
Unterschrift Mieter B
Unterschrift Vermieter"
Mieter B übernimmt laut Nachtrag zum Mietvertrag alle Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis. Im darauffolgenden Jahr verkaut der Vermieter die Wohnungen und ein neuer Vermieter tritt an seine Stelle.
Zwei Jahre später, Anfang April 2017 erhält Mieter A vom neuen Vermieter von Mieter B einen Mahnbescheid über ausstehende Mietzahlungen (inkl. Nebenkosten). Gegen den Mahnbescheid muss "A" natürlich vorgehen.
Die Forderungen des neuen Vermieters sind "A" nicht bekannt, es geht aber vermutlich um Mietminderungen aus dem Zeitraum vor 2014.Aus dem gemeinsamen Mietverhältnis 09/10-12/14 sollten die Ansprüche für Kaltmietrückstände noch für bspw. ein Jahr und die Ansprüche aus den Nebenkostenabrechnungen noch für bspw. 2 Jahre des Mietverhältnisses gelten. Gefordert werden Rückstände für 7 Jahre. Verjährung tritt hier ja nach jeweils drei Jahren ein.
Aber folgende Fragen hätte ich bezüglich dieses Fallbeispiels:
Der neue Vermieter kann doch nur "Rückstände" fordern, die für den Mietzins bis ins Jahr 2014 gelten, für die "Rückstände aus Nebenkosten" noch bis ins Jahr 2013 (Abrechnung 2014)? Kann die Verjährungsfrist "gestoppt" werden, bzw verlängert werden?
Wie würde man die Erfolgsaussichten für "A" in einer Abwehr dieses Mahnbescheids einschätzen? Zu mal, Mieter A laut Nachtrag zum Mietvertrag entlassen wurde und Mieter B alle Rechte und Pflichten übernimmt.
Heißt "mit Wirkung vom ...." Dass alle Forderungen, auch aus der Zeit davor (09/10-12/14), nur noch an Mieter B zu stellen sind?
Vielen Dank für die Mühe des Durchlesens.
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Das ganze Problem dieses Jahr dürfte darin liegen, dass Akelius sich entschieden hat, die Betriebskosten- und Heiz-& Wasserkostenabrechnung seperat zu erstellen.
Schauen wir einfach mal wie es weiter geht.
Danke Macky für deine Posts. Das ist beruhigend, aber auch erschreckend, dass es nicht nur uns mit Akelius so geht

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okilidokili

will euch ja nicht in Schwierigkeiten bringen
ISTA, sagt jedenfalls die erste Abrechnung sei Anfang Oktober dem Vermieter zugegangen, die korrigierte wurde am 28.12.2011 erstellt.
Das ändert das ganze ein wenig.
Wir haben die Woche noch nen Termin beim Mieterbund und Anwalt.Ich werde euch dann erzählen wie es weitergeht, alles natürlich in nem Rahmen der keine Rechtsberatung enthält (hoffe ich :D)
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Leider kann ich meinen post nicht bearbeiten? Egal

Die Heizkostenabrechnung ist uns heute zugegangen. Sie wurde nicht per Post befördert, sondern vom Hausmeister eingeworfen. Wir haben ihn gesehen, außerdem ist kein Poststempel auf dem Umschlag...
Jedenfalls ist die Abrechnung fehlerbehaftet. Der Abrechnungszeitraum 01.01.2010-31.12.2010 ist richtig und stimmt mit der BK-Abrechnung überein.
Wie oben bereits geschrieben war die Betriebskostenabrechnung zeitgerecht zugekommen (27.12.2011)
Die Heizkostenabrechnung wurde am 27.01.2012 erstellt und ist heute erst angekommen. Vermieter hat letzte Woche telefonisch mittgeteilt, diese sei bereits abgeschickt worden...
Im Schreiben zur Abrechnung steht weiterhin, dass wir den fälligen Betrag von 976,01 Euro bis zum 27.02.2012 überweisen sollen.
Die Abrechnung wurde von ISTA am 28.12.2011 erstellt!Wie ihr bereits geschrieben habt, eigentlich ja zu spät?!
Meine nächste Frage betrifft die Vorauszahlungen, welche eigentlich alles weitere beeinflussen.
Für die Betriebskosten wurde uns eine Vorauszahlung von 1680,- Euro gutgeschrieben (140,- Euro im Monat).
Für die Wasser- & Heizkosten wurde uns eine Vorauszahlung von 1203,- Euro berechnet (100,- Euro monatlich für Jan'10-Sep'10, 101,- Euro für Okt-Dez'10)
Macht eine Gesamtvorauszahlung von 240,- Euro für Jan-Sep'10 und 241,- Euro für Okt-Dez'10. Was wir auch tatsächlich zahlen.Laut Mietvertrag sind die Vorauszahlungen anders aufgelistet, für Betriebskosten 80,- Euro und Heiz- und Wasserkosten 160,- Euro (161,- Euro).
Ich hoffe das beseitigt deine Verwirrung dahingehend Berny
Können wir eine neue Wasser- & Heizkostenabrechnung mit den geleisteten Vorauszahlungen verlangen, auch wenn im Endeffekt die Summe der gesamten Vorauszahlungen der tatsächlich geleisteten entspricht?
Die rechtzeitig eingetroffe BK-Abrechnung müsste dann ja auch korrigiert werden. Das wäre dann eindeutig zu unseren Ungunsten, da wir dann selbstverständlich geringere Vorauszahlungen geleistet hätten, ginge dies?Dann sind die Heizkosten für 2010 korrekt aufgeschlüsselt, auch schön nach Zählernummer. Allerdings gehen die davon aus, dass der Heizverbrauch ALT (2009) bei 0,000 liegt.
Allein deswegen ist diese doch schon als falsch anzusehen...
Wasser haben wir nur knapp 20m³ pp pa verbraucht, bissl wenig wenn ihr mich fragt, wenn ich daran danke was die Mädels weggeduscht haben
Jedenfalls geht es in die nächste Runde, für Tipps bin ich dankbar und ich halte euch auf dem Laufenden

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(...)Auch vermieterin will keinen aufhebungsvertrag machen. ich muss angbelich nachweißen das mein ex partner die wohnung halten kann.
Wieso sollst du nachweisen, dass dein Ex-Partner die Wohnung halten kann, wenn doch er drin wohnen will und nicht du?(...)aber wieso soll ich dann für die wohnung zahlen? was kann ich tun? Im Mieterschutzbund bin ich nicht.
Ich hatte damals in meiner vorherigen WG Glück gehabt, dass der Vermieter mich rausgelassen hat, aber das hilft dir jetzt nicht weiter...
Gucke Dir noch einmal den Mietvertrag in Ruhe an.
In meinem derzeitigen Vertrag steht so was drin:
"Empfangsbedürftige Willenserklärungen, die nur von einem oder nur gegenüber einem von mehreren Mietern abgegeben werden, sind - bis zum ausdrücklichen Widerruf eines Mieters gegenüber dem Vermieter - auch für die jeweiligen anderen Mieter verbindlich. Dies gilt nicht für Mieterhöhungserklärungen, Kündigungen und Aufhebnungsverträge.
Bei vorzeitigem Auszug eines von mehreren Mietern bleibt seine Haftung für sämtliche Verpflichtungen aus dem Mietvertrag bis zu dessen Beendigung und Rückgabe der Mietsache unberührt, soweit der Vermieter der Entlassung aus dem Mietvertrag nicht zugestimmt hat. Dies gilt auchbei Ehegatten."Sollte so etwas ähnliches auch bei dir steht, dann sieht es schlecht aus

Allerdings guck einfach mal genau rein. Mit Sicherheit seit ihr beide auch für die Miete verantwortlich.
Unser Vermieter hat es damals so erklärt: "Wenn einer nicht zahlt, holen wir uns das Geld vom anderen".
Daraus ergeben sich jetzt für dich einige Handlungsmöglichkeiten gegenüber deinem Ex-partner.
Mir würden einige Ideen einfallen ihn zu bewegen zuzustimmen. Das setzt aber voraus, dass du den Rosenkrieg eskalieren lassen willst
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Hier mal ein update unserer Situation:
Wir haben Anfang Januar unsere Bankverbindung zur Überweisung unserer Guthabens aus der Betriebskostenabrechnung übermittelt. Der Vermieter wollte bis zum 27.1.2012 überweisen. Tat er nicht

Am 29. Februar rief ich mal an und wollte wissen was da schief ging. Unsere Bankverbindung wurde bestätigt (jeder Briefverkehr von unserer Seite wird schön per Einschreiben mit Rückschein geschickt), allerdings wurde mir mitgeteilt dass wir eine Heizkostennachzahlung von 976 Euro tätigen sollten (unser Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung beträgt 938 Euro). Darauf meinte ich, wir haben zu keinem Zeitpunkt eine weitere Abrechnung erhalten, lediglich diese am 27.12.2011 und dass eine Abrechnung die nach der Frist gestellt wurde und uns zu Lasten geht nicht beglichen werden müsste... Der Vermieter wollte das prüfen. Ich bat darum, da wir keine Abrechnung erhalten hatten uns doch bitte eine Kopie zu schicken um diese zu prüfen...Am gleichen Tag haben wir ein Schreiben zukommen lassen in dem wir mitteilten, dass wir bis zum 15.3. eine Überweisung erwarten oder ansonsten unser Geld durch Einbehaltung der Nebenkostenvorauszahlungen der nächsten 4 Monate (das wären dann knapp 964 Euro insgesamt) holen werden.
Gestern kam dann ein Brief vom Vermieter in dem unserem "Widerspruch" widersprochen wurde (?!
). Der Brief enthielt gleichsam eine Mahnung zur Überweisung der Heizkosten von 976 Euro. Der Vermieter argumentierte, er sei nicht verantwortlich dafür, dass das Ableseunternehmen so spät gemeldet hat.Wie ich das verstehe muss der Vermieter nachweisen, dass er nicht dafür verantwortlich ist?
Überweisen werden wir den Betrag vorerst nicht, da uns ja keine Abrechnung zugegangen ist. Wir werden auf jeden Fall noch einmal schriftlich die Abrechnung anfordern.Habt ihr sonst irgendwelche Tipps die nicht gleich einen Anwalt beinhalten?

Liebe Grüße und danke für's Lesen

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Wird hier nicht auch ein Problem darin liegen, dass im November 2011 abgelesen wurde. Nun aber eine Abrechnung für 2010 kommt.
Der Vermieter wird doch sicherlich die alten Zählerstände von Heizung und Wasser irgendwo haben und dann den Verbrauch auf die letzten 13 Jahre zu gleichen Anteilen für jedes Jahr berechnet haben, quasi einen Durchschnittswert für jedes Jahr.
Damit kann er doch die Abrechnung für 2010 erstellen, oder irre ich mich? Ich erinnere mich, dass Stromanbieter, Wasser und sonstige Energieversorger es ähnlich handhaben bei ihren Kosten, sollte kein genauer Wert für das Jahr zugrunde liegen. Es wird halt geschätzt und damit gerechnet. War die Schätzung falsch wird das dann im nächsten Jahr mit dem abgelesenen Wert ausgeglichen. (Ist mir einmal mit meinem Stromanbieter passiert).
Von daher bin ich zumindest der Meinung, dass der Vermieter doch für 2010 solch eine Abrechnung dann stellen darf?!
Bruchbude, am besten ist auch du fragst deinen Vermieter wie er zu solch einer Abrechnung kommt und lässt dir Akteneinsicht gewähren um das zu klären!

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Vielen Dank für die Antworten

Bis jetzt ist noch keine weitere Abrechnung gekommen.
Von daher gehe ich jetzt aus, dass mein Vermieter die nächsten drei Monate wohl entweder das Geld überweisen wird oder versucht nachweisbare (nicht in seiner Verantwortung liegende) Gründe darzulegen warum die Heiz- und Wasserkosten erst spät kommen.Kommt gut ins neue Jahr!

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Nach Durchsicht, und um evtl eine qualitativ ausreichende Antwort zu bekommen spezifiziere ich das ganze mal, was da in der Nebenkostenabrechnung steht:
1. Auflistung aller Betriebskosten (ohne Heizung und Wasser) sind vorhanden und auch richtig nach Anteilen umgelegt worden. Die Höhe der abgerechneten Betriebskosten steht nicht ausser Frage.
jetzt zum Kern meiner Fragestellung:
2. Die angegebenen Betriebskosten-Vorauszahlungen (BetriebskostenVZ) werden mit dem 1,75 fachen Betrag angegeben, als wir tatsächlich gezahlt haben, wir haben 80,- Euro für Betriebskosten gezahlt (960,- euro jährlich), der Vermieter gibt die Vorauszahlung mit 1680,- Euro jährlich an, was monatlich 140,- Euro entsprochen hätte. Für Wasser und Heizung zahlen wir monatlich 160,- Euro.
Allein dadurch kommen wir fast auf das Guthaben von ungefähr 940 Euro!
3. Es fehlen komplett in dieser Nebenkostenabrechnung die Aufstellungen der Heiz- und Wasserkosten. Diese sind nirgendwo angegeben.
An Heiz- und Wasserkosten zahlen wir 160,- im Monat, was 1920,- im Jahr macht.Meine eigentlichen Fragen sollten gewesen sein:
a) Wenn der Vermieter nun diese Nebenkostenabrechnung nicht weiter korrigiert, oder keine Nebenkostenabrechnung schickt, die die Posten Heizung und Wasser beinhalten - und das bis zum 31.12.2011 - dann bleibt er doch auf diese Forderungen sitzen?
b)Bemerkt der Vermieter seinen Fehler in dieser mir vorliegenden Abrechnung und schickt eine Korrektur - welche sich ohne Zweifel zu meinem Nachteil (von 940,- Guthaben auf weniger, bis Nachzahlung) - auswirkt, muss ich nicht zahlen, bzw diese Korrektur kann ich ignorieren?
c) Hat der Vermieter mit dem Satz:
"Die Abrechnung erfolgt unter Berücksichtigung bisher vorliegender Kostenbelege. Wir behalten uns vor, diese Abrechnung zu ergänzen, sofern weitere Kosten für den Abrechnungszeitraum nachträglich entstehen.", einen Aufschub über die Frist erhalten?Das Verhältnis zwischen unseren beiden Parteien ist ein wenig angespannt (Schimmelprobleme letzten Winter und späte Beseitigung), dennoch von Professionalität gekennzeichnet. In letzter Zeit hat sich Akelius sogar gebessert was die Kommunikation angeht

Von daher seht es mir nach, wenn ich auf das Geld aus bin
Liebe Grüße
DuckyP.S.: Liebe Moderatoren, könnt ihr diese beiden Post verschmelzen, bzw meinen ersten löschen? vielen lieben Dank

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Hallo liebes Forum,
heute habe ich die Nebenkostenabrechnung für 01.01.2010-31.12.2010 erhalten. Der Vermieter hat also knapp den Zeitraum eingehalten. Soweit so gut

Wir haben laut der Abrechnung ein Guthaben in Höhe von knapp 940 Euro. Ich dachte mir gleich, schön, da fehlt was, da stimmt was nicht.
Ich habe da mal durchgesehen, so ein bissl stimmt auch bei der vorliegenden Abrechnung was nicht, einiges formhalber, anderes inhaltlich.
ALLERDINGS:
Es fehlen die Aufschlüsselung für die Heizungs- und Wasserkosten komplett!
Die sind nicht einmal in der vorliegenden Abrechnung angegeben.Allerdings lese ich dann auf dem ersten Blatt der Abrechnung folgenden Satz:
"Die Abrechnung erfolgt unter Berücksichtigung bisher vorliegender Kostenbelege. Wir behalten uns vor, diese Abrechnung zu ergänzen, sofern weitere Kosten für den Abrechnungszeitraum nachträglich entstehen."
Meine Frage ist, bezüglich des Betrages und dass die Heizungs- und Wasserkosten fehlen:
Darf der Vermieter auch nach Ablauf der Frist aufgrund dieses Satzes und eine weitere Abrechnung schicken?! Es wären immerhin noch 2 Tage die er Zeit hat
Liebe Grüße
SteffenP.S.: falls falscher Thread, tut mir leid liebe Moderatoren

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