Beiträge von MatzeBln

    Hallo,

    den § 543 BGB Abs. 2 und 3 verstehe ich so, dass die Kündigung erst wirksam wird wenn der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist befriedigt wurde.

    Das würde bedeuten, durch die Zahlung wurde der Vermieter befriedigt und durch mein Anschreiben mit Kopien der vorherigen Anschreiben habe ich die Umstände erklärt.

    Verstehe ich das richtig?

    Gruß

    Das habe ich gemacht und auch gleich ein Anschreiben persönlich eingeworfen und versucht zu erklären, dass ich auf meine Anschreiben Schadenersatz und Mietmangel keine Antwort erhalten habe und ich generell bereit bin meine Mietverpflichtungen nachzukommen nur diese Sachen geklärt haben will. Zumal ich den Mangel schon letztes Jahr angezeigt habe ohne Mietminderung und ohne Reaktion seitens des Vermieters.

    Zumindest auf meine Anschreiben hätten sie doch reagieren müssen und nicht gleich eine Frsitlose Kündigung mit einen Termin von 3 Wochen (bis 06.01.12).

    Welche Bestand hat eine solche Kündigung in diesem Fall?

    Hallo,

    heute habe Kündigung meines Mietvertrages erhalten aufgrund fehlender Zahlungen.

    Dabei habe ich offizell die die Miete einbehalten wegen eines Wasserschadens wegen undichter Fenster.

    Dieses habe ich auch schriftlich angemeldet mit zwei Anschreiben. Eine Reaktion auf diese kam NIE. Heute liegt nach einer Mahnung von vor 2. Tage eine Kündigung drinn.

    Habe schon meine Rechtsschutz angerufen aber heute ist kein Anwalt mehr verfügbar. Welche Chancen habe ich?

    Für Tips wäre ich Dankbar.

    Viele Grüße
    Matze

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!