Hallo,
den § 543 BGB Abs. 2 und 3 verstehe ich so, dass die Kündigung erst wirksam wird wenn der Vermieter vor Ablauf der Kündigungsfrist befriedigt wurde.
Das würde bedeuten, durch die Zahlung wurde der Vermieter befriedigt und durch mein Anschreiben mit Kopien der vorherigen Anschreiben habe ich die Umstände erklärt.
Verstehe ich das richtig?
Gruß