Hallo Kolinum und Berny,
erst einmal Danke für die Antworten.
Kann ich eine Reparatur wirklich in Auftrag geben und von der Miete abziehen?
Bei der angesprochenen Abrechnung ist das Kalt- und Warmwasser für 15 Monate abgerechnet. Dies zieht natürlich nach sich das auch die Werte der Heizung nicht stimmen, da ja die Heizung nach Heizkostenverordnung abgerechnet wird.
So sind ja auch die Beträge für die Heizung nicht korrekt, auch wenn die Messgeräte an den Heizkörpern den Wert von 12 Monaten speichern.
Sehe ich das so richtig?
Ist dann überhaupt der Rest der Abrechnung fällig ( wenn ich den mal Rechnungseinsicht bekäme)?
Oder ist damit die komplette Abrechnung unrichtig und nicht fällig.
Nochmals danke.
Karlimero