Das ist nicht das beste,und ich hab auch schon keine Lust mehr.
Denn das wird bei so einen Anfang nciht gut gehen.
Aber Danke für die Tipps.
LG Aluka
Das ist nicht das beste,und ich hab auch schon keine Lust mehr.
Denn das wird bei so einen Anfang nciht gut gehen.
Aber Danke für die Tipps.
LG Aluka
Nur sagt der Vermieter,ist ihm egal er macht das trotz dem nicht,er will das auf einmal haben .
LG Aluka
Im mietvertrag steht drinne.
Der Mieter hat die nach §4 Ziff 4 vereinbarte Kaution an den Vermieter nach Maßgabe von §551 zu bezahlen.
Gruß Aluka
Hallo
Ja der Mietvertrag ist unterschrieben .
Gruß Aluka
Hallo
Danke für Deine schnelle Antwort.
Denn wir haben den Fall jetzt,erst sollte die Kaution aufeinmal bei Übergabe in Bar bezahlt werden,dann weil wir das nicht mit einmal können,da war es dann auch gut,das wir sie in 3 mal bezahlen,der Vermeiter war damit einverstanden.
Es war dann so vereinbart,das wir die Schlüssel für die Wohnung bekommen,wenn die 1 Miete und die erste Rate der Kaution gezahlt ist.
Gestern rief der Vermeiter an,das er das nicht wollte,und die Kaution auf einmal haben will in bar bei Übergabe.
Bis heute sollen wir die Aufbringen und ihm Bescheid sagen,
So viel ich weiß gibt es die Wohung sonst nicht.
Gruß Aluka
Ich hab gelesen im BGB §551,das die Mietkaution auf 3 mal bezahlt werden kann.Denn so viel hat man als normaler Arbeiter nicht zur Verfügung,das man in einen Monat über 2000 euro hinlegen kann.
Nur wenn der Vermieter nicht drauf eingeht,es absolut mit vielen Vorwänden,wegen Sicherheit das er auch die Miete bekommt einen zu erklären versucht.
Gruß Aluka
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