Ja das habe ich verstanden und zahle dieses selbstverständlich auch.
Habe die Sache dem Mieterbund übergeben und es sind einige Unstimmigkeiten aufgetreten z.B. Winterdienstkosten übersteigen im Vergleich des Durchschnitts zu unserer Stadt um das neunfache. Mieterwechselkosten wurden berechnet und dürfen nicht umgelegt werden, lt. BGH Urteil vom VIII ZR 19/07 vom 14.11.2007. Die Gesamtfläche des Hauses beträgt lt. Vermieterin 687,54 M² aber in den letzten Jahren waren es noch 717,13 m². Nunja bin gespannt was dabei raus kommt. Auf Nachfrage bei der Vermieterin was mit meinen anteiligen NK für 03+04/10 ist sagte sie: "Mit Ihnen unterhalte ich mich nicht, schongarnicht am Telefon." Wollte das dann persönlich mit ihr besprechen, aber sie hat kein Interesse und wird eine Mieterversammlung machen wenn ihr danach ist.
Noch eine Frage: Muss man als Vermieter die Mieter informieren wenn man Mäusegift in den Kellergängen ausstellt? (Habe zwei kleine Kinder und einen Hund)
Müssen Sanierungen im Außenbereich (neue Außentreppe) und in einer anderen Wohnung (Badsanierung) angekündigt werden?
Muss man Havarienummern für den Notfall haben? Habe nämlich nur ihre Handynummer und wenn ich anrufe geht sie nicht ans Ttelefon und ruft auch nicht zurück.
Danke für die Antworten