Beiträge von Altbau

    Zitat

    Für jemanden, der sich wegen Hauswartkosten von 20.- oder 30.- Euro im Monat aufregt, mach ich mir doch keine Gedanken. Geh zum Anwalt, dann gewöhnst du dich auch an die Preise.

    Ja danke. Wie gesagt, es geht hier nicht um das Geld sondern um die korrekte Erstellung der Betriebskostenabrechnung.

    Falls der Punkt mit dem wenigen Geld dich stört, dann lasse Punkt 3 unberücksichtigt oder stell dir tausende von Euro vor. Mir geht es um die allg. Sachlage. Vielen Dank für weitere Antworten.

    Hallo liebe Mietrecht-Hilfe Gemeinde,

    hoffe ihr könnt mir mit potentem Rat weiterhelfen. Es geht um folgendes.

    BK-Abrechnung 2010 für eine unsanierte Altbaumietwohnung.
    Das alleinstehende Wohnhaus umfasst 8 Mietparteien (6 belegt) mit Wirtschaftanbau (ungenutzt, zugeschlossen, schlechter Zustand) im Innenhof.

    Das Haus wird von einer Tochtergesellschaft von einer der 2 großen Wohnungs-Verwaltungsgesellschaften der Stadt verwaltet. Eigentümer ist eine Erbengemeinschaft.

    Da fast alle Posten der BK-Abrechnung sich im Vorjahresvergleich signifikant erhöht hatten (ein Posten z.B. um 58%) wurde ein Termin zur Belegeinsicht/Leistungsnachweis vereinbart und abgehalten. Dabei kamen paar Ungereimtheiten zum Vorschein.


    1. Abrechnungspunkt "Sach- und Haftpflichtvers."
    Darunter fallen 2 Versicherungen.

    • Wohngebäudeversicherung
    • Haus- & Grundbesitz-Haftpflichtversicherung


    Der Vertrag mit der Versicherung umfasst noch zwei weitere Objekte. Hier wurde anhand Gewichtung der Anteil für unser Haus ermittelt jeweils für jede Versicherung.

    Wohnungseinheit = WE
    Gewerbeeinheit = GE

    Anzahl aller im Vertrag erfassten WEs und GEs = 25, davon entfallen 8 WEs und 2 GEs auf unser Haus.
    Gesamtsumme des Postens entspricht dem 10. Teil von 25 von den Gesamtversicherungskosten für alle drei Objekte.
    (zur Veranschaulichung als Beispiel: Gesamtversicherungskosten / Gesamtanzahl der WEs & GEs * Anteil von unserem Haus, Beispiel --> 1000€ / 25 * 10 entspricht Größe des Postens auf der BK-Abrechnung)

    Der Vers.-Beitrag pro Einheit ist bei allen gleich, ob nun WE oder GE (unabhängig von den m² oder anderen Gewichtungsgrößen) durch diese Rechenart der Verwaltung. (kann das korrekt sein?)

    Soweit so gut. Halten wir fest, in der Gesamtsumme dieses Postens sind auch die beiden Gewerbeeinheiten erfasst.
    Nun mein Problem. Der Umlageschlüssel geht nach den m² der Wohnungseinheiten. Sprich er berechnet sich aus dem Gesamtanteil der m² aller Wohnungen (ca. 834m²) und unserer (ca. 101m²). Unsere Wohnung ist ca. 10m² kleiner als die über uns, weil Parterre.
    Es werden also die Versicherungskosten der Gewerbeeinheiten mit auf die Wohnungseinheiten verteilt, sonst wenn man den Umlageschlüssel so belässt muss man andere Kosten zu Grunde legen. Nämlich laut Beispielrechnung weiter oben: 1000€ / 25 * 8 !!!

    So seh ich das und denke diese Verteilung kann nicht korrekt sein. Möchte an dieser Stelle nur eine Bestätigung oder Korrektur meiner Einschätzung.


    2. Abrechnungspunkt "Grundsteuer"
    Bei weitem der größte Posten der Abrechnung.
    Dafür konnte mir aber keine Rechnung vorgelegt werden, die Sachbearbeiterin versicherte mir aber mündlich, dass das Geld bei der Stadt eingegangen sei (muss ja der Eigentümer abführen) und sie nur keine Rechnung vom Eigentümer zugeschickt bekommen habe und die Stadt ihr das nicht quittieren könne (aus welchen Gründen auch immer).

    Nun ist die Frage ob ich diesen Posten anfechten kann, oder unter welchen Voraussetzungen?


    3. Abrechnungspunkt "Hauswartleistung"
    Dieser Posten ist um 58,17% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
    Als Grund wurde bei der Belegeinsicht die Kosten für die Bereitstellung der Mülltonnen am Straßenrand genannt. Diese wurden das Jahr zuvor noch als extra BK-Abrechnungspunkt "Rollgebühren" aufgeführt und nun mit dem Punkt Hauswartleistung "verschmolzen". Sie konnte mir zwei Rechnungen vorzeigen von dem selben Unternehmen. Eine umfasste die "Rollgebühren" für den Transport der Tonnen zum Straßenrand (damit der örtliche Entsorger sie nur noch ins Auto kippen muss, da er sonst extra "Gebühren" für den Transport zum Strassenrand und zurück verlangt), die andere Rechnung die üblichen Hauswartleistungen.

    Frage 1: Sind Kosten für die Bereitstellung der Tonnen umlagefähig? (selbst denke ich ja, aber vielleicht überzeugt mich jemand vom Gegenteil :) )

    Der Leistungsnachweis des Hauswarts lag monatsweise vor, bezogen auf die 'normale' Rechnung.
    Er kam jeden Monat jeweils 4 mal um "Kontrolle Brandschutz" durchzuführen, mehr war nicht aufgeführt!! Ausser im Juli/August war auch ein Punkt "nicht umlagefähige Reparaturkosten" aufgeführt.

    Mein Problem ist nun, die Rechnungen schwanken zw. 20€ und 30€ je Monat, obwohl er jedes mal die gleichen Tätigkeiten durchführt?
    Er macht nur "Kontrolle Brandschutz"? Ich weiß, dass er regelmäßig die Glühbirnen der Flurbeleuchtung wechselt und das nicht nur im Juli/August.
    Aber wie will man dem Hauswartdienst nachweisen, dass seine Rechnungsstellung nicht stimmt?

    Ist keine große Sache, das Geld interessiert hier nicht. Geht nur um die Sache.

    Was schon festgestellt wurde ist, dass die Bearbeiterin den extra ausgewiesenen nicht umlagefähigen Teil umgelegt hat ^^ aber das nur nebenbei.

    Abschließend sei noch bemerkt, dass alle Punkte im Mietvertrag aufgeführt sind. Es geht eben nur um die oben schon beschriebenen Sachverhalte.

    Wir haben eh eine Rückzahlung, die aber größer werden würde.

    Wie geh ich am besten vor?
    Mir vom Vermieter ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den neuen Rückzahlungsbetrag überweisen zu lassen oder die BK-Abrechnung offiziell anzufechten und Neuaufstellung zu fordern. Aber was geschieht mit der Rückzahlung die schon festgestellt wurde? Wird die auch erst ausgezahlt, wenn die BK-Abrechnung "fehlerfrei" ist?

    Vielen lieben Dank für eure Geduld bei der Beantwortung der Fragen.

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