Beiträge von bernd_888

    Habe ich auch schon mal gemacht, allerdings versteckt :D

    Rechtens ist das natürlich auch nicht, dann zahlt der Vermieter den Strom, und wenn er dahinterkommt, kündigt er mir womöglich.

    Wenn da pötzlich wieder Strahler leuchten, ist das natürlich auffällig und die Handwerker kriegen das mit.

    Jetzt wollte ich erstmal die Sache mit der Minderung klären und alles "legal" halten.

    Worauf beruht denn diese Erkenntnis?

    Strom ist doch im Atelier, wie der TE schreibt, aber er ist nicht gewillt, sich darum zu kümmern, dass die Rechnung vom Vormieter bezahlt wird.

    Also nochmal:
    Der Mitmieter von damals hat natürlich die hohe Rechnung bezahlt, es blieb ihm ja auch gar nichts anderes übrig, da er angemeldet war. Die Handwerker haben auf seine Kosten Strom abgezweigt.
    (Er hat es leichtsinnigerweise nach seinem Auszug auf seinen Namen weiterlaufen lassen, weil der Versorger sich nicht mehr gemeldet hatte. Er hatte wohl gehofft, die Rechnung würde ausbleiben. Vor seinem Auszug hat er von den anderen Mietern Abschläge eingezogen. Dann kam der Bumerang.)
    Seitdem wurde von ihm oder dem Versorger der Strom abgestellt,
    der Stromanschluss im Hinterhaus.

    Ein weiterer Stromanschluss im Hinterhaus ist nicht vorhanden, auch nicht in meinem Atelier.

    Der Bruder des Vermieters und die Handwerker beziehen momentan ihren Strom aus einem Kabel aus dem Vorderhaus.

    Im Mietvertrag ist leider über die Stromversorgung überhaupt nichts geregelt.
    Der Mietvertrag ist ein ellenlanges Ding aus Versatzstücken (vielleicht mit Absicht), der mit der tatsächlichen Mietsituation nur bedingt etwas zu tun hat.
    Ich hätte ihn wahrscheinlich gar nicht unterschreiben sollen.

    Die Situation ist von den Mieträumen momentan so,
    dass ein kleiner Raum existiert, den der Bruder des Vermieters benutzt.
    Oben ist ein grosser Raum, der gerade von Handwerkern umgebaut wird.

    Der Bruder des Vermieters und die Handwerker beziehen ihren Strom momentan über eine andere Leitung aus dem Haus, es steht aber zu befürchten, dass die Handwerker diesen Stromanschluss benutzen, sobald ich ihn "aktiviere", wie sie es in der Vergangenheit schon gemacht haben.
    Ausserdem bin ich nicht gewillt, irrsinnige Abschlagszahlungen aufgrund der letzten Rechnung zu leisten.
    Für mich kommt es nicht in Frage, diesen Stromanschluss wieder zu teilen. Eine Aufschlüsselung des jeweiligen Stromverbrauchs ist so unmöglich, wie gesagt gab es in der Vergangenheit dadurch Probleme, der Mitmieter von damals ist auf einer riesigen Stromrechnung (1000 EUR) sitzen geblieben.

    Ich nur mit meiner Beleuchtung und andere mit Maschinen und Beleuchtung tagsüber im Dauereinsatz.
    Gefühlsmässig denke ich, dass ich im Recht bin, aber das ist wohl eher ein diffizileres juristisches Problem, und dafür habe ich eher keine Nerven. Dann bleibe ich lieber bei meinen Petroleumlampen.

    Hallo zusammen,

    vielleicht kann man mir helfen in Bezug auf eine Mietminderung.

    Und zwar geht es um folgendes:

    Ich bin Mieter eines gewerblichen Kunstateliers. Momentan bin ich der einzige Mieter,
    früher gab es noch andere Mieter im Hinterhaus mit anderen Ateliers.
    In diesem Hinterhaus gibt es nur einen Stromanschluss, d.h. Alle Mieter hatten sich bisher immer die Stromrechnung geteilt und ein Mitmieter hat die Stromrechnung übernommen vom Versorger.
    Dieser (letzte) Mitmieter ist schon vor längerem ausgezogen und bekam im Juli eine Abschlussstromrechnung.
    Es stellte sich heraus, dass diese horrend war und – dass der Vermieter über seine Handwerker (die im Hinterhaus seit längerem umbauen) diesen Stromanschluss mitbenutzt hat.
    (Das ist allerdings eine andere Geschichte, der Mitmieter hätte den Stromanschluss bei seinem Auszug abmelden müssen.)
    Dieser Stromanschluss ist jetzt seit Ende Juli stillgelegt, nicht mehr angemeldet beim Versorger,
    da ich mich unter diesen Umständen geweigert habe, ihn zu übernehmen.

    Der Vermieter hat mir nun zögernd einen Einzelzähler in Aussicht gestellt (Anfang August), den ich dann selbst anmelden könne, man müsse aber warten, bis der Elektriker aus dem Urlaub zurück sei.

    Geschehen ist seitdem nichts ! Der Elektriker war zwar anscheinend da, es hiess auch zweimal,
    jetzt wird es gemacht … .
    Ich behelfe mir so gut es geht mit Petroleumlampen.

    Meine Frage:

    Eine Mietminderung wegen nicht vorhandenem Einzelzähleranschluss (der Gemeinschaftsanschluss ist nicht zumutbar) ist doch wohl absolut berechtigt ?!
    Ich hatte an 15 % gedacht, würde es schriftlich ankündigen und dann zum Dezember die Miete mindern.

    P.S.: Im Mietvertrag steht, dass eine Mietminderung ausgeschlossen ist. Ich habe jedoch gegoogelt
    und gelesen, dass auch bei gewerblichen Verträgen ein genereller Ausschluss nicht möglich ist.

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