Beiträge von Baltasar

    Sofern man von menschlicher Vernunft sprechen kann für den Fall ein Gericht zu bemühen mit dem verbundenen Kostenrisiko.

    Es ist numal so, dass mir rechtlich noch die restlichen 800€ der Kaution zustehen. Das mag für manche ein läppischer Betrag sein, ist aber für mich,als Student, unabdinbar um meinen Lebensaltag zu finanzieren, sprich die Kaution für eine neue Mietwohnung zu hinterlegen.
    Sollte der Vermieter nun nicht von alleine die Vernunft aufbringen mir den Betrag auszuzahlen, bleibt mir wohl kaum etwas anderes übrig. Ich bin gut versichert und einen für Mieter nützlichen Rat wollte ich mir vorab hier einholen, was sich aber als nicht einfach herausgestellt hat. Für Ratschläge wie mal als Vemmieter aus so einer Sache am besten rauskommt ist man in diesem Forum oder Thread (will nicht das ganze Forum verurteilen)wahrscheinlich besser dran. Werde mich bezüglich der Beratung wohl noch an den Mieterbund wenden.
    Ich wäre nicht der erste sein der damit vor Gericht MUSS. Anscheinend gibt bezüglich des Verbraucherschutzes in diesem Bereich noch nicht die entsprechende Gesetzgebung. Aber wie o.g gab es in der Vergangenheit Fälle in denen die Gerichte dann vernünftige Entscheidungen getroffen haben und diese auch weiterhin als Referenz genommen werden.

    Und jenachdem wie es in den Wald reinschallt würde ich mir als Vermieter auch kein Faustpfand aus der Hand nehmen lassen um dann nachher der Nachzahlung hinterherzulaufen.

    Nochmal, ich habe die Wohnung von 04.10 bis 02.11 bewohnt und 2010 wurde ja schon abgerechnet. Eshandelt sich also nur um die Abrechnung von 2011 also 2 Monate um einen Betrag von ca. 25 € legt man die Kosten von 2010 entsprechend um. Rein moralisch zwischenmenschlich ist es ja scon die reinste Farce diesen Geld gerade einem Studenten, von dem der VM weiss das er darauf angewiesen ist, so lange einzubehalten. Wie ich nach und nach in Erfahrung gebracht habe ist es auch rechtlich nicht ok.

    Denn erfahrungsgemäß nehmen manche Mieter Rechte nur dann wahr, wenn sie zu ihren Gunsten sind. Umgekehrt sind sie da ausgesprochen resistent.
    Aber dass will ich hier natürlich niemandem unterstellen.

    Ähm, wie soll ich dieses Argumet verstehen? Kenne niemanden der jemals zur Polizei gegangen ist und sich selbst angezeigt hat weil er über ne Rote ampel gefahren ist.

    Der Vermieter soll also die gesamte Höhe der Kaution einbehalten dürfen weil er noch keine Lust hatte die Nebenkostenabrechnung für 2 Monate Wohnen zu machen, die sich ungefähr auf 16,35 belaufen wird. Gut das habe ich soweit verstanden. Man muss dir dieses wissen aber auch buchstäblich abringen ;-).

    Welt Online scheibt aber:

    Was gilt für Nebenkosten?

    Hier gibt es einen Sonderfall bei den Abrechnungen. Für mögliche Forderungen bei Nebenkosten kann der Vermieter auch über sechs Monate hinaus eine Sicherheit verlangen (Bundesgerichtshof, Az: VIII ZR 71/05). Rechtsanwältin Mertens: „Wegen der noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung darf aber nicht die gesamte Kaution, sondern nur ein angemessener Teil einbehalten werden.“ Meistens sind das drei Monatsbeiträge.

    3 Monatsanteile als angemessener Teil, das wären bei mir dann 275€....wobei es ja noch nahe läge, dass in meinem Fall, nähmlich bei 2 Monaten in denen mein Mitbewohner schon garnicht mehr bei nir wohnte, von einem Gericht ein noch geringerer Betrag als angemessen erachtet werden würde??

    Was sagst du dazu??

    ich:
    Soweit ich weiß hat der Vermieter kein Recht die Kaution einzubehalten?"
    Du:
    Jein, nur solange, bis Mängel beseitigt sind UND eine Betriebskostennachzahlung errechnet wurde. Beispiel: Euer Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr, also 1.1.-31.12.2011.
    Der VM hat dann noch bis zum 31.12.2012 Zeit, Dir die Abrechnung vorzulegen.

    Nur kann es doch nicht richtig sein das er mir eine Frist setzt, nach der er keine weiteren Leistungen mehr von mir annehmen will, aber nimmt die Ausbesserung selbst nicht vor. Dann kann man auch nicht mehr sagem man hält die Kaution zurück bis die Mängel beseitigt sind. Die Frist lief bis 15.05.11, danach lag es in seiner Verantwortung.
    Übrigens hielt ich mich zwischen Feb, und Jul. 2011 wegen meinen Studiums im Ausland auf und war überhauptnicht handlungsfähig.

    Sagst du immernoch er behält meine Kaution rechtmäßig ein??

    Danke schonmal Berny für deine bisherigen Antworten!

    Aber:

    Der VM schrieb mir, dass er,sollten von meiner Seite aus die Ausbesserungen nicht bis zum 15.05.2011 durchgeführt worden sein, jeglichen weiteren Leistungen von mir ablehnen würde und er jetzt die Reparatur auf meine Kosten selbst durchführen lässt.
    Nun müsste nach meiner Einschätzung für diese läppische Reparatur ein angemessenes Zeitfenster eingeräumt werden...wie würde das aussehen,was würde ein Gericht wohl abwägen?
    Die Sache mit dem Kabel war nicht ganz in Ordnung, aber so gehts wohl auch nicht. Zudem ich durch die fehlende kaution ein paar gute zugesicherte Wohnungsangebote nicht annehmen konnte. Ich müsste hier doch eigentlch auf Schadensersatz pochen?

    Und die Nebenkostenabrechnung wurde auch schon gemacht, welche mir auch extrem dubios vorkommt.
    Ich habe in einer 78 qm Wohnung allein 65 und mit 2 Mann 90 € Nebenkosten bezahlt...nur mit Kaltwasser. Und dann wurde eine Nachzahlung von 160 e veranschlagt. Also entweder die Verteurungen in diesem Bereich liegen über einem Vielfachen der gewöhnlichen Inflation oder er hat hundsmieserabel kalkuliert oder er will mich einfach nur verarschen.
    Da wird Gartenpflege berechnet (nie einen Garten gesehen,schon gar niemanden der ihn pflegen würde),Winterdienst (wurde ja sogut wie nie gestreut und dann 25 €, Hauswart (nie gesheen)...usw.
    vielleicht wäre es schlau diese abrechnung mal checkne zu lassen...beim Mieterbund oder so?

    Ja, mir ist schon klar,dass generell bei Veränderungen an der Wohnung der Vermieter gefragt werden muss...selbstverständlich.

    Doch in meinem Fall hat er,wie selbstverständlich, mündlich zugesagt, in Beisein eines Zeugen. Darüberhinaus denke ich das seine Wohnung durch diese Zusätzliche Buchse aufgewertet wurde.

    Und da der Auftrag von seinem Haus-Vertragspartner ausgeführt werden musste hat er mir theoretisch keine andere Möglichkeit gegeben eine andere "seriöse" Firma zu beauftragen.

    Davon mal ganz abgesehen müsste er doch zumindest mal, wenn im Recht, die "Reparatur" (eine Fliese wurde durchbohrt) durchführen lassen und mir zeitnah den Rest meiner Kaution überweisen.
    Soweit ich weiß hat der Vermieter kein Recht die Kaution einzubehalten?

    Hallo zusammen,

    folgendes Problem:

    Als ich im April 2010 in meine damalige Wohnung einzog ist mir direkt aufgefallen wie ungünstig das Antennenkabel lag, nähmlich in einem der kleineren Nebenzimmer (3 Zimmer Wng.). Auch mit Aussicht einen weiteren Mitbewohner zu bekommen fragte ich wegen dem Kabel und er sagte mir (habs nicht schriftlich aber einen Zeugen)das ich mich bei Bedarf an die Kabelgesellschaft (Vertragspartner für das ganze Mehrparteien Mietshaus) wenden solle um mir eine weitere Kabelbuchse in der Wohnung installieren zu lassen.
    Als im Sept. dann mein Mitbewohner einzog beauftragte ich also (ohne nochmal Rücksprache mit meinem Vermieter zu halten) die Gesellschaften und die legten auch schnell vom Keller aus ein neues Kabel in die Wohnung.
    Ein paar Wochen/Monate später verlangte mein Vermieter dann die Beseitigung des Kabels und der Buchse, weil unsauber gearbeitet worden sei und auch eine Fliese dabei durchbohrt wurde.Ich selbst war bei den arbeiten nicht anwesend, da ich vollstes Vertrauen in die Arbeit der Handwerker hatte und diese ja schließlich vom Vertragspartner des Vermieters beauftragt wurde.

    Wer muss nun bezahlen? Seit meinem Auszug Ende Februar 2011 gehält er nun schon meine Kaution ein, welche ich wirklich gut gebrauchn könnte, und hat mir auch schon gedroht mir alles zu berechnen.

    Sorry für den langen Text aber ich denke um so ausführlicher um so weniger Fragen im Nachhinein.

    Danke schonmal für euren fachmännischen Rat.

    Hallo zusammen,

    folgendes Problem:

    Als ich im April 2010 in meine damalige Wohnung einzog ist mir direkt aufgefallen wie ungünstig das Antennenkabel lag, nähmlich in einem der kleineren Nebenzimmer (3 Zimmer Wng.). Auch mit Aussicht einen weiteren Mitbewohner zu bekommen fragte ich wegen dem Kabel und er sagte mir (habs nicht schriftlich aber einen Zeugen)das ich mich bei Bedarf an die Kabelgesellschaft (Vertragspartner für das ganze Mehrparteien Mietshaus) wenden solle um mir eine weitere Kabelbuchse in der Wohnung installieren zu lassen.
    Als im Sept. dann mein Mitbewohner einzog beauftragte ich also (ohne nochmal Rücksprache mit meinem Vermieter zu halten) die Gesellschaften und die legten auch schnell vom Keller aus ein neues Kabel in die Wohnung.
    Ein paar Wochen/Monate später verlangte mein Vermieter dann die Beseitigung des Kabels und der Buchse, weil unsauber gearbeitet worden sei und auch eine Fliese dabei durchbohrt wurde.Ich selbst war bei den arbeiten nicht anwesend, da ich vollstes Vertrauen in die Arbeit der Handwerker hatte und diese ja schließlich vom Vertragspartner des Vermieters beauftragt wurde.

    Wer muss nun bezahlen? Seit meinem Auszug Ende Februar 2011 gehält er nun schon meine Kaution ein, welche ich wirklich gut gebrauchn könnte, und hat mir auch schon gedroht mir alles zu berechnen.

    Sorry für den langen Text aber ich denke um so ausführlicher um so weniger Fragen im Nachhinein.

    Danke schonmal für euren fachmännischen Rat.

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