Danke für die Antwort Gruwo, dies hilft mir doch schon weiter.
Dann werde ich nocheinmal mit dem Vermieter reden, ob man sich nicht doch einigen kann und ihn darauf hinweisen, dass seine Behauptung, bei gewerblichen Mietverträgen gibt es generell keine Karenzzeit, so nicht stimmt.
Vielen Dank!
Beiträge von SteffiB
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Also ganz ehrlich, wenn Sie nicht helfen wollen bzw es nicht können, dann halten Sie sich doch einfach zurück.
Ich habe hier eine Frage gestellt, und möchte, dass mir darauf auch geantwortet wird bzw man die Lösung zusammen durchdenkt.
Mir die Gesetzestexte raussuchen und durchlesen kann ich schon selber! (nur leider beantworet der ja nicht meine Frage)
Hat vielleicht jemand eine qualitative Antwort für mich? -
Hallo Kolinum,
vielen Dank für den Gesetzestext, aber der ist mir bekannt!
Meine Frage richtet sich dahin, ob die 3 Tagesfrist beim Zugang der Kündigung auch gelten, wenn eine andere Kündigungsfrist im Vertrag vereinbart wurde, in der diese Formulierung mit den 3 Tagen nicht steht!
" Kündigungsfrist 3 Monate zum Kalenderhalbjahr"
Wenn die gesetzliche Kündigungsfrist vereinbart wäre, würde sich diese Frage mir gar nicht stellen, aber ich Frage mich halt, ob die abweichende Kündigungsfrist dies außer Kraft setzt. -
Die Kündigung ist nachweislich am 01.10.2011 vom Vermieter gelesen wurde. Dies hat er in seinem Schreiben an uns bestätigt und deshalb ist die Kündigung seiones Erachtens erst zum 30.06.2012 möglich, da er der Meinung ist, Karenzzeit gibt es bei gewerblichen Mietverträgen nicht.
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Hallo Gruwo,
danke für deine Antwort.
Im Mietvertrag steht "Kündigungsfrist 3 Monate zum Halbjahresende".
Gilt damit nun auch die Karenzzeit, oder gilt sie nicht, weil sie nicht extra erwähnt ist und auch eine andere Kündigungsfrist als die gesetzliche vereinbart ist????? -
Ich hatte gelesen, dass dies der richtige Ausdruck dafür ist. Falls dies zu Verwirrungen geführt hat, bitte ich dies zu entschuldigen!!
Gemeint ist, dass die Kündigung spätestens bis zum dritten darauffolgenden Werktag dem Vermieter zugekommen sein muß, damit die Kündigung noch rechtswirksam ist. -
Ich habe mich hier angemeldet, da wir gerade ein Problem mit unserem Vermieter haben. Erstmal ist anzumerken, dass es sich um einen gewerblichen Mietvertrag für einen Laden handelt.
Im Mietvertrag ist als Kündigungsfrist " 3 Monate zum Halbjahresende" angegeben.
Wie sieht es mit der Karenzzeit aus? Gilt diese immer? (wie auch bei Wohnungsmietverträgen)Oder muss diese im Vertrag ausdrücklich genannt sein.
Wir haben am 01.10.2011 zum 31.12.2011 gekündigt. Der Vermieter schreib uns nun allerdings, dass es bei gewerblichen Mietverträgen keine Karenzzeit gäbe (was ja Schwachsinn ist) und er die Kündigung erst zum 30.06.2012 akzeptiert.
Das Verhältnis ist recht gespannt und so möchte ich mich vorab hier informieren, ob unsere Kündigung rechtswirksam war, da sie innerhalb der Karenzzeit fristgemaß dem vermieter zuging.
Einzig die Frage, ob diese Karenzzeit noch im Vertrag hätte erwähnt sein müssen, oder ob sie generell gilt, auch wenn eine abweichende Kündigungsfrist als die gesetzliche vereinbart wurde.
ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen!
(der Vermieter vermietet als Privatperson - wir können keine Vorsteuer geltend machen)
Vielen Dank schonmal!
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