Guten Tag,
Hier mal ein Fall, welcher euch wohl nicht all zu oft unter gekommen sein sollte:
Im April diesen Jahres wurde uns durch einen Makler eine zwei zimmerwohnung vermittelt, welche zu diesem Zeitpunkt zwar noch baufällig, jedoch nach Vereinbarung ab dem fünften Mai renoviert und bezugsbereit sein sollte.nach Zahlung der Provision und unterschreiben des mietvertrags (auf dem der einzugstermin vom fünften Mai festgehalten wurde) wurde uns an eben jenem Tag.vom Vermieter mitgeteilt, dass der Einzug in die neue Wohnung sich um fünf bis zehn Tage verschieben würde. Kurzer hand könne Er uns beiden aber eine ersatzwohnung vermieten. Diese Wohnung war im Erdgeschoss eines zweistöckigen Hauses, zu dem Zeitpunkt war in der Küche keine spûhle installiert- dies hatte der Vermieter versprochen in ein bis zwei tagen zu beheben...das geschah in der Zeit in der wir hier wohnten aber nicht.in der Küche gabs also kein fließend Wasser. Ebenfalls gabs starken schimmelbefall im Klo. Nach Abschluss des mietvertrags bis zum dreisigsten Mai eröffnete er uns, dass ein vormieter noch im Besitz des wohnungsschlüssels ist und wir deshalb nur einen Schlüssel von ihm bekommen würden(mit der Anmerkung dass wir keine Wertsachen zurucklassen sollten.....)
Nun aber zu der eigentlichn Problematik: nach dem dreisigsten Mai ließ der Vermieter nichts mehr von sich hören, es dauerte beinahe drei Wochen, bis wir von ihm auf auf weitere Woche bis zum bezugstermin in unsere neue Wohnung vertröstet wurden. Ab Mitte Juni stellten wir die mietzahlungen ein, die bisherige Wohnung war durch heftigen Geruch, modrige räume und mangelnder Sicherheit inmitten der Stadt eh kaum bewohnbar. Bis ende Juli vertröstete er uns weiterhinmit in naher Zukunft liegenden einzugsterminen. Zum Schluss kam er eines nachts an und meinte, wir sollen morgen einziehen. Da er aber zwischendrein zum besten gab, dass er plant dem Boden erst nach unserem Einzug zu verlegen weigerten wir uns einzuziehen, bis die Wohnung in einem tadellosen Zustand war. Das ende vom Lied: er zeigte keine Einsicht, wir weigerten uns die miete zu zahlen, zogen noch im Juli aus.
Wären wir auch Schon früher, da wir beide aber Studenten in einer weit von der Heimat entfernten Stadt sind, waren wir auf diese Wohnung angewiesen...
Nun zur frage: war in dem alle eine Verweigerung der mietzahlung berechtigt? Und steht uns eine Rückerstattung der provision zu? Laut ausssagen der Stadtwerke ist die Wohnung in die wir eigentlich wollten zum jetzigen Zeitpunkt immer noch baufällig, der Vermieter kein Unbeschreiebenes Blatt in dieser Stadt...