Beiträge von silberstern

    Hallo zusammen, ich habe folgende Frage:

    Vermieter A vermietet an Mieter B eine Wohnung - Mietbeginn 01.07. Der Mieter B zahlt an den Vermieter A die erste volle Miete und die Kaution in voller Höhe.

    Bei Übergabe der Wohnung stellt Mieter B mängel an der Wohnung fest, diese sollten lt. Vermieter A innerhalb von einer Woche erledgt werden. Zeute Z war zu diesem Zeitpunkt mit anwesend und kann bezeugen, das die Klingelanlage nicht funktioniert hat und das die Wohnung von Vermieter A gereinigt werden sollte.

    Nach Übergabe der Wohnung erfolgt keine Reingung durch Vermieter A und auch keine Reperatur der Klingelanlage. Zudem werden am Haus gerüste für Malerarbeiten angebracht von welchen Mieter B vor Einzug nur bedingt informiert wurde.

    Nach der Übernahme wird auch durch ein Vermessungsbüro festgestellt, dass die Wohnung nicht wie vereinbart 100 qm groß ist sondern nur 67 qm. Dieses wurde von Mieter B direkt dem Vermieter angezeigt.

    Zudem hat der Hausmeister, welcher extra vom Mieter B einen Schlüssel für Handwerker und die Spedition erhalten hat, die Möbelpacker nicht in die Wohnung gelassen und das Marken Sofa (4.000 Eur) in seinem Keller bringen lassen.

    Mieter B beschwert sich über die o. g. Punkte und kürzt die Miete um 33 %. Da der Vermieter A diese Punkte nicht akzeptiert und bestreitet und sich auch nicht dafür zuständig sieht, dass dr Mieter B seine Möbel zurückbekommt - kürzt Mieter B die Miete komplett.

    Vermieter A kündigt angeblich per Einschreiben im Oktober. Dieses Scheiben wurde von Mieter B oder einer von Ihm bevollmächtigten Person nicht angenommen.

    Nach Rücksprache mit dem Anwalt der Vermieters A, wäre es auch in seinem sinn de Fragen kurzfristig zu klären. Da Mieter B nicht ständig in der Wohnung ist, hat er durch zufall, am 20. Oktober mitbekommen, dass in dieser Wohnung seit 01. Oktober bereits eine andere Person lebt.

    Welche Rechte hat Mieter B gegen den Vermieter A, der die Möbel und auch alle anderen persönlichen Dinge welch sich in der Wohnung befanden hat.

    Es wurde keine Räumungsklage oder ähnliches erwirkt.

    Mieter B hat in der Wohnung arbeiten durch Handwerker im Wert von 2200 Eur durchführen lassen.

    Wer kann mir einen Tipp geben ?

    VG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!