Sie verweist jetzt aber auf die Anzeige, in der stand mindestmietzeitraum 4 Monate.
im vertrag steht zudem , dass wenn der mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt....was eine vereinbarte mietzeit implizieren könnte
nebenvereinbarung müssen aber schriftlich festgehalten werden, wie es weiter unten heißt
reicht die anzeige, damit sie eine mündliche vereinbarung geltend machen kann???
ist die mündlich vereinbarung gewichtige als die schriftlich verinbarte kündigungsfrist???
Beiträge von Miet11
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