Beiträge von Miet11

    Sie verweist jetzt aber auf die Anzeige, in der stand mindestmietzeitraum 4 Monate.
    im vertrag steht zudem , dass wenn der mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fortsetzt....was eine vereinbarte mietzeit implizieren könnte
    nebenvereinbarung müssen aber schriftlich festgehalten werden, wie es weiter unten heißt
    reicht die anzeige, damit sie eine mündliche vereinbarung geltend machen kann???
    ist die mündlich vereinbarung gewichtige als die schriftlich verinbarte kündigungsfrist???

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem:

    Wohne in einem möblierten Zimmer mit Untermietvertrag. In diesem steht kein Mietzeitraum (Zwischenmiete), sondern nur der Beginn drin. Zudem steht im Vertrag das beide Seiten mit 4 wöchiger Frist kündigen können. Dies habe ich nun getan, aber meine Vermieterin will die K. nicht akzeptieren.: Sie sagt wir hätten ein Verinbarung, da mündlich die Rede von 4 Monaten war, bis dahin ist das Zimmer frei, ich habe aber nicht ausdrücklich gesagt,das ich bis dahin auf jeden fall dort wohnen bleibe. im vertrag steht zudem das Nebenvereinbarungen schriftlich festgehalten werden müssen, was nicht geschehen ist.
    sie verlangt von mir nun einen Nachmieter zu stellen, sonst muss ich da wohnen bleiben.
    1. darf sie das?
    2. wenn sie jeden nachmieter ablehnt (sie hat best. anforderung an alter, geschlecht...),habe ich meine pflicht (falls es die gibt) dennoch erfüllt

    vielen dank und ich hoffe auf hilfreiche antworten

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